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Kautionsrückzahlung-Frist-Rechner

Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen? Geben Sie Ihr Auszugsdatum ein – der Rechner zeigt die übliche Prüffrist von 3 bis 6 Monaten (§ 551 BGB) und wann Ihr Anspruch verjährt.

Frist berechnen

Bitte das Datum von Auszug und Schlüsselübergabe angeben.

Dieser Rechner gibt eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Prüffrist hängt vom Einzelfall ab. Grundlage ist deutsches Mietrecht (BGB) – in Österreich (§ 16b MRG) und in der Schweiz gelten andere Regeln und Fristen.

Warum es keine feste gesetzliche Frist gibt

§ 551 BGB regelt Höhe und Anlage der Kaution – zur Rückzahlung sagt das Gesetz nichts. Die Rechtsprechung schließt die Lücke: Der Vermieter erhält eine angemessene Prüffrist, um offene Forderungen zu klären. Je nach Einzelfall sind das meist drei bis sechs Monate ab Rückgabe der Wohnung; bei einfachen Verhältnissen kann es schneller gehen.

Nach Ablauf der Prüffrist wird die Kaution fällig – in einer Summe, samt der aufgelaufenen Zinsen. Der Rückzahlungsanspruch verjährt in drei Jahren (§§ 195, 199 BGB), gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem er fällig wurde.

Was der Vermieter einbehalten darf – und was nicht

Einbehalten werden darf nur für konkrete Forderungen: offene Miete, geschuldete Nebenkosten, Schäden über die normale Abnutzung hinaus. Gebrauchsspuren – abgewohnte Wände, kleine Dübellöcher, abgenutzter Teppich – sind mit der Miete abgegolten (§ 538 BGB) und rechtfertigen keinen Abzug.

Steht die letzte Nebenkostenabrechnung noch aus, darf ein angemessener Teil bis zur Abrechnung zurückbehalten werden – in Höhe einer realistisch erwartbaren Nachzahlung, nicht die ganze Kaution. Für Schäden trägt der Vermieter die Beweislast, dass sie beim Auszug vorlagen und beim Einzug nicht. Genau hier entscheidet das Übergabeprotokoll.

Kaution nicht zurückerhalten? So gehen Sie vor

Fordern Sie den Vermieter nach Ablauf der Prüffrist schriftlich zur Zahlung auf – mit konkreter Frist von etwa zwei Wochen und Ihrer Kontoverbindung. Reagiert er nicht, folgt das gerichtliche Mahnverfahren oder die Klage vor dem Amtsgericht.

Sammeln Sie vorher Ihre Belege: Übergabeprotokoll, Fotos mit belegtem Zeitpunkt, Schriftverkehr. Wer den Zustand beim Auszug beweisen kann, nimmt unberechtigten Abzügen die Grundlage.

Häufige Fragen

Wann muss die Kaution zurückgezahlt werden?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Der Vermieter hat nach der Rechtsprechung eine angemessene Prüffrist von meist 3 bis 6 Monaten nach Auszug und Rückgabe der Wohnung. Danach wird die Kaution fällig und muss samt Zinsen ausgezahlt werden.

Bekomme ich die Kaution schon bei der Schlüsselübergabe zurück?

Nein. Mit der Rückgabe der Wohnung beginnt erst die Prüffrist. Der Vermieter darf zunächst prüfen, ob noch Forderungen offen sind; erst nach Ablauf der angemessenen Frist ist die Kaution fällig.

Wann verjährt der Anspruch auf die Kaution?

Der Rückzahlungsanspruch verjährt nach §§ 195, 199 BGB in drei Jahren – gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch fällig wurde.

Muss die Kaution verzinst werden?

Ja. Die Kaution ist getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen und zu verzinsen (§ 551 Abs. 3 BGB). Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Rückzahlung – auch wenn der Vermieter die Anlage versäumt hat.

Darf der Vermieter die ganze Kaution wegen der Nebenkosten behalten?

Nein. Zurückbehalten werden darf nur ein angemessener Teil in Höhe einer realistisch erwartbaren Nachzahlung. Der unstrittige Rest ist innerhalb der Prüffrist auszuzahlen.

Sind Abzüge für normale Abnutzung zulässig?

Nein. Spuren vertragsgemäßen Gebrauchs sind mit der Miete abgegolten (§ 538 BGB). Abgezogen werden darf nur für echte Schäden – und die muss der Vermieter beweisen.

→ Ausführlicher Ratgeber: Kaution zurückfordern