Die meisten Mietverhältnisse enden gleich: eine Begehung, ein Streit über einen Kratzer, den niemand fotografiert hat, und zwei Menschen, die danach nie wieder miteinander sprechen. Wir bauen den Nachweis, der dieses Gespräch überflüssig macht.
Fast keiner dieser Fälle handelt von schlechten Menschen. Sie handeln von fehlenden Nachweisen. Ein Übergabeprotokoll ist ein Formular, ausgefüllt unter Zeitdruck, im Hausflur, von zwei Parteien, die denselben Raum sechs Monate später unterschiedlich in Erinnerung haben.
Wenn es keine Aufzeichnung gibt, wird die Kaution zum Streitfall – und der Streit zum Letzten, woran sich beide Seiten voneinander erinnern. Das erschien uns lösbar, und zwar als Dokumentationsproblem, nicht als juristisches.
Zwischen der Übergabe und dem Urteil liegt mehr als Geld. Da liegen Monate, in denen man auf Post vom Gericht wartet, nach Fotos sucht, die niemand gemacht hat, und ein »das war vorher schon so« gegen die Erinnerung der anderen Seite stellt.
Der Scan, der das überflüssig macht, dauert drei Minuten.
Kosten: eigene Berechnung nach Anlage 2 GKG und Anlage 2 RVG (Fassung BGBl. 2025 I Nr. 109) – Streitwert 4.000 €, der mittlere Wert einer Wohnungsmietsache, beide Seiten anwaltlich vertreten, Entscheidung durch streitiges Urteil; wer die Kosten trägt, richtet sich nach § 91 ZPO. Dauer: Statistisches Bundesamt, Zivilgerichte 2025.
Fairness ist keine Partei, die wir ergreifen. Sie entsteht, wenn beide Seiten dasselbe sehen können.
Nachweise über Ihr Zuhause sind sensibles Material, und so behandeln wir sie. Berichte werden verschlüsselt und in Deutschland gehostet, durchgehend DSGVO-konform, jederzeit exportierbar – und drei Jahre lang kostenlos gespeichert, bevor Sie entscheiden, wie es weitergeht.