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Haftpflicht für Gastgeber: wenn sich ein Gast verletzt

Das Wichtigste in Kürze

Haftpflicht für Gastgeber: wenn sich ein Gast verletzt

Verletzt sich ein Gast in Ihrer Ferienwohnung, haften Sie, wenn Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt haben. Dafür brauchen Sie eine eigene Haftpflichtdeckung.

Das ist die Gegenrichtung zum Gästeschaden: Hier geht es nicht um Ansprüche gegen den Gast, sondern um Ansprüche des Gastes gegen Sie.

§§ 823, 280 BGB, Verkehrssicherungspflicht

In 60 Sekunden

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Als Gastgeber müssen Sie die Unterkunft in einem Zustand halten, in dem Gäste sie gefahrlos nutzen können. Das ist die Verkehrssicherungspflicht.

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Typische Fälle sind ein loses Geländer, eine defekte Stufe, ein rutschiger Belag oder ein schadhaftes Elektrogerät.

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Prüfen Sie, ob Ihre Deckung die kurzzeitige Vermietung einschließt. Eine private Haftpflicht und oft auch eine reine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht decken die gewerbliche Nutzung nicht ohne Weiteres.

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Sie haften nicht für jeden Unfall, sondern für die Verletzung Ihrer Pflicht. Wer regelmäßig kontrolliert und erkannte Feststellungen behebt, steht deutlich besser.

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Diese Entlastung ist eine Beweisfrage. Eine dokumentierte Kontrolle bei jedem Wechsel belegt die Routine, auf die es ankommt.

Rechtlicher Rahmen

Wer einen Gefahrenbereich eröffnet, hat die zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Dritte vor Schäden zu bewahren. Eine Haftung setzt die Verletzung dieser Pflicht voraus; sie besteht nicht für jeden Unfall. Ob die erforderlichen Vorkehrungen getroffen wurden, ist eine Frage des Einzelfalls und der Darlegung.

Sinngemäß · §§ 823, 280 BGB, Verkehrssicherungspflicht

Zwei Richtungen, zwei Absicherungen

RichtungWas greift
Gast beschädigt Ihre EinrichtungPlattformverfahren, Kaution, eigene Versicherung
Gast verletzt sich bei IhnenHaftpflicht mit Einschluss der Vermietung
beidedokumentierter Zustand bei jedem Wechsel

Wie Sie Gästeschäden absichern, steht in Ferienwohnung-Versicherung; wie Sie die Routine aufbauen, in Reinigungskraft meldet einen Schaden.

Häufige Fehler

Auf die Privathaftpflicht vertrauen

Sie deckt die kurzzeitige Vermietung meist nicht. Prüfen Sie die Police.

Bekannte Gefahrenstellen aufschieben

Eine seit Monaten bekannte defekte Stufe ist der Kern einer Pflichtverletzung.

Kontrollen nicht festhalten

Die Entlastung ist eine Beweisfrage, nicht eine Frage der guten Absicht.

Nächste Schritte

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Die Police auf Einschluss der kurzzeitigen Vermietung prüfen. Mit BildProof in etwa zwei Minuten pro Raum

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Sicherheitsrelevante Punkte bei jedem Wechsel mit kontrollieren.

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Erkannte Feststellungen zeitnah beheben und die Behebung dokumentieren.

Häufige Fragen

Reicht meine private Haftpflichtversicherung?

Meist nicht. Private Policen schließen die gewerbliche oder gewerbeähnliche Vermietung regelmäßig aus, und die kurzzeitige Vermietung an wechselnde Gäste fällt oft darunter. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, ob Ihre Police die Vermietung einschließt, und ergänzen Sie sie sonst.

Hafte ich für jeden Unfall in der Wohnung?

Nein. Sie haften für die Verletzung Ihrer Verkehrssicherungspflicht, also dafür, dass Sie zumutbare Vorkehrungen unterlassen haben. Stolpert ein Gast über den eigenen Koffer, ist das kein Fall für Sie. Bricht ein Geländer, das seit Monaten lose war, sehr wohl.

Wie entlaste ich mich im Streitfall?

Indem Sie zeigen, dass Sie regelmäßig kontrolliert und erkannte Feststellungen zeitnah behoben haben. Genau dafür ist eine dokumentierte Routine bei jedem Gästewechsel wertvoll: Sie belegt nicht nur den Zustand des Inventars, sondern auch, dass Sie hingesehen haben.

Quellen

Diese Seite gibt allgemeine Informationen zum Stand des angegebenen Datums. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.