Ferienwohnung-Versicherung: Gästeschäden richtig absichern
Welche Versicherung Schäden durch Gäste abdeckt und was Sie für eine Schadensmeldung brauchen.
Eine normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung deckt Gästeschäden meist nicht, weil Kurzzeitvermietung oft als gewerblich gilt. Melden Sie die Vermietung Ihrem Versicherer und wählen Sie sonst eine Police, die Kurzzeitvermietung ausdrücklich einschließt.
Was sollten Sie prüfen?
Bevor der erste Gast kommt, lohnt ein Blick in die Bedingungen Ihrer Police.
- 1
Bestehende Police
Prüfen Sie, ob Ihre Wohngebäude- oder Hausratversicherung die Vermietung an Gäste ausschließt.
- 2
Vermietung melden
Informieren Sie Ihren Versicherer, dass Sie an wechselnde Gäste vermieten.
- 3
Ausdrückliche Deckung
Wählen Sie sonst eine Police, die Kurzzeitvermietung ausdrücklich einschließt.
- 4
Alle Plattformen
Eine eigene Police gilt auch für Booking.com, Vrbo und Direktbuchungen.
- 5
Schutz von Airbnb
Er gilt nur für Airbnb-Aufenthalte und ist keine Versicherung.
- 6
Vorher-Stand
Versicherer brauchen wie Plattformen einen Nachweis, dass der Schaden neu ist.
Welche Regeln gelten
Ob Ihr Versicherer zahlt, entscheiden die Bedingungen Ihrer Police. Der Gastgeber-Schadensschutz von Airbnb ist nach dem Airbnb Hilfe-Center ausdrücklich keine Versicherung und gilt nur für Airbnb-Aufenthalte.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Deckt meine normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung Gästeschäden?
Meist nicht, weil die Wohnung dann nicht mehr rein privat genutzt wird. Prüfen Sie Ihre Bedingungen und melden Sie die Vermietung Ihrem Versicherer.
Warum lehnt eine Versicherung einen Schaden ab?
Meist fehlt der Nachweis, dass der Schaden neu ist, oder eine Frist wurde versäumt. Auch normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Welche Regeln gelten 2026 allgemein für Gastgeber?
Seit dem 20. Mai 2026 gilt in allen EU-Staaten die Verordnung (EU) 2024/1028: Wo ein Staat, eine Region oder eine Stadt eine Registrierung eingeführt hat, erhalten Sie online eine Registrierungsnummer, die Plattformen vor der Freischaltung einholen und im Inserat anzeigen. In Deutschland verlangen Städte wie Berlin und Hamburg nach ihrem Zweckentfremdungsverbot zusätzlich eine Genehmigung oder Registrierung. Prüfen Sie die Regeln Ihrer Stadt vor dem ersten Inserat.
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Kommt bald der nächste Gast?
Scannen Sie die Unterkunft vor dem Check-in und nach dem Check-out. So beruht Ihre Schadensmeldung an Versicherung oder Plattform auf einem Vergleich.
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