Ratgeber / Kaution
Kaution
Höhe, Anlage und Rückzahlung der Mietkaution (§ 551 BGB).
Die Mietkaution ist auf drei Nettokaltmieten begrenzt und muss getrennt vom Vermögen des Vermieters verzinst angelegt werden, alles § 551 BGB. Am Ende des Mietverhältnisses beginnt die eigentliche Frage: Was darf einbehalten werden, und wie lange darf die Prüfung dauern? Die Rechtsprechung gesteht dem Vermieter meist 3 bis 6 Monate zu.
Die Ratgeber decken beide Seiten ab, vom korrekten Anlegen über zulässige Abzüge bis zum Zurückfordern samt Verjährung. Entscheidend ist am Ende der dokumentierte Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug: Ohne Beleg bleibt jeder Abzug eine Behauptung.
Ratgeber für Mieter
- Abzug neu für alt: was Mieter für Schäden wirklich zahlen (2026)
Für einen Schaden zahlen Mieter nur den Zeitwert, nicht den Neupreis. So wirkt der Abzug neu für alt bei Boden, Wänden und Küche, und was der Einzug damit zu tun hat.
- Kaution einbehalten wegen Nebenkostenabrechnung: wie viel ist erlaubt? (2026)
Der Vermieter darf wegen der offenen Nebenkostenabrechnung nur einen angemessenen Teil der Kaution behalten. Wie viel, wie lange und wann der Rest kommt.
- Kautionszinsen: Was Mieter bekommen und wie Sie es prüfen (2026)
Die Zinsen auf die Mietkaution gehören dem Mieter (§ 551 Abs. 3 BGB). Wie Sie sie beim Auszug einfordern, wie Sie den Betrag prüfen und was für die Steuer gilt.
- Dübellöcher beim Auszug: müssen Sie sie schließen? (2026)
Dübellöcher beim Auszug: Übliche Löcher für Regale und Bilder sind vertragsgemäßer Gebrauch (§ 538 BGB). Wann Sie spachteln müssen und wann nicht.
- Kaution zurück nach dem Umzug ins Ausland (2026)
Ins Ausland gezogen, Kaution fehlt? Geben Sie Anschrift und IBAN an, warten Sie die Prüffrist ab und fordern Sie mit Frist zurück. Die Wege aus dem Ausland.
- Widerspruch gegen die Kautionsabrechnung: Muster (2026)
Musterbrief: Widerspruch gegen die Kautionsabrechnung zum Kopieren und Ausdrucken: Positionen bestreiten, Belege anfordern, Frist setzen, nachweisbar senden.
- Kautionsbürgschaft: Was Mieter 2026 wissen müssen
Kautionsbürgschaft statt Barkaution: Was sie kostet, wie der Anbieter beim Auszug Geld von Ihnen zurückholt und warum Sie beim Einzug einen Beleg brauchen.
- Kaution vom Hauptmieter zurückbekommen (2026)
Die Kaution für ein WG-Zimmer zahlt die Hauptmieter:in zurück, nicht der Vermieter, meist 3 bis 6 Monate nach Auszug (§ 551 BGB). Dazu Höchstgrenze und Zinsen.
- Kaution schützen: So bekommen Sie Ihre Kaution vollständig zurück (2026)
So schützen Sie Ihre Kaution vom Einzug bis zur Rückzahlung: was Sie wann festhalten, welche Regeln für Abzüge gelten und was der Vermieter beweisen muss.
- Mietkaution: Wie viel ist erlaubt? (2026)
Mietkaution nach § 551 BGB: höchstens drei Nettokaltmieten, zahlbar in drei Monatsraten. Wo der Vermieter sie verwahren muss und wem die Zinsen gehören.
- Kaution zurückfordern: Wann bekomme ich sie zurück? (2026)
Die Mietkaution bekommen Sie meist 3 bis 6 Monate nach dem Auszug samt Zinsen zurück. Was der Vermieter einbehalten darf und wie Sie sie zurückfordern.
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