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Ratgeber / Kaution

Kaution

Höhe, Anlage und Rückzahlung der Mietkaution (§ 551 BGB).

Die Mietkaution ist auf drei Nettokaltmieten begrenzt und muss getrennt vom Vermögen des Vermieters verzinst angelegt werden – alles § 551 BGB. Am Ende des Mietverhältnisses beginnt die eigentliche Frage: Was darf einbehalten werden, und wie lange darf die Prüfung dauern? Die Rechtsprechung gesteht dem Vermieter meist 3 bis 6 Monate zu.

Die Ratgeber decken beide Seiten ab – vom korrekten Anlegen über zulässige Abzüge bis zum Zurückfordern samt Verjährung. Entscheidend ist am Ende der dokumentierte Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug: Ohne Beleg bleibt jeder Abzug eine Behauptung.

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