Mietkaution: Wie hoch sie sein darf
Wie viel Kaution Ihr Vermieter verlangen darf, wie Sie zahlen und wem die Zinsen gehören.
Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen, und Sie dürfen sie in drei Monatsraten zahlen. Rechnen Sie die Nettokaltmiete aus dem Mietvertrag mal drei und fordern Sie zu viel Gezahltes schriftlich zurück.
Was gilt für die Mietkaution?
Die Regeln stehen in § 551 BGB. Diese Punkte sollten Sie kennen, bevor Sie zahlen.
- 1
Obergrenze
Höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten, also drei Nettokaltmieten.
- 2
Nachrechnen
Nehmen Sie die Nettokaltmiete aus dem Mietvertrag mal drei.
- 3
Drei Raten
Sie dürfen in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Mietbeginn.
- 4
Getrennt angelegt
Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Geld anlegen.
- 5
Zinsen
Die Zinsen auf die Kaution gehören Ihnen.
- 6
Zu viel gezahlt
Den Teil über drei Nettokaltmieten können Sie schriftlich zurückfordern.
Warum das wichtig ist
Nach § 551 BGB darf die Kaution höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten betragen, und der Vermieter muss sie getrennt und verzinst anlegen. Was Sie davon zurückbekommen, entscheidet der Zustand der Wohnung beim Auszug.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Kann ich die Kaution in Raten zahlen?
Ja, in drei gleichen Monatsraten, die erste zu Mietbeginn (§ 551 Abs. 2 BGB). Eine Klausel, die die volle Kaution sofort verlangt, ist unwirksam.
Was gilt, wenn der Vermieter mehr als drei Nettokaltmieten verlangt?
Für den Teil darüber ist die Vereinbarung unwirksam (§ 551 Abs. 1 und 4 BGB). Zu viel Gezahltes können Sie zurückfordern.
Wem gehören die Zinsen auf die Kaution?
Ihnen. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Geld und verzinst anlegen, die Zinsen stehen dem Mieter zu (§ 551 Abs. 3 BGB).
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