Abnutzung oder Schaden: wofür Sie beim Auszug zahlen
Wie Sie normale Abnutzung von einem Schaden unterscheiden, bevor Sie einen Abzug von der Kaution akzeptieren.
Für Abnutzung durch normales Wohnen zahlen Sie nichts, für einen echten Schaden nur den Zeitwert. Prüfen Sie jeden Abzug einzeln und vergleichen Sie ihn mit Ihren Einzugsfotos.
Was sollten Sie vor einem Abzug wissen?
Nicht jede Spur in der Wohnung ist ein Schaden. Diese sechs Punkte helfen Ihnen, einen Abzug einzuordnen.
- 1
Abnutzung
Laufspuren, nachgedunkelte Farbe und übliche Dübellöcher sind mit der Miete bezahlt.
- 2
Schaden
Ein Schaden ist, was normales Wohnen nicht erklärt, etwa ein Brandloch im Parkett.
- 3
Zeitwert
Auch für einen Schaden zahlen Sie nur den Zeitwert, nicht den Neupreis.
- 4
Beweislast
Der Vermieter muss zeigen, dass es ein Schaden ist und dass er in Ihrer Mietzeit entstanden ist.
- 5
Mietdauer
Je länger Sie gewohnt haben, desto mehr gilt als normale Abnutzung.
- 6
Sechs Monate
Ersatzansprüche des Vermieters verjähren sechs Monate nach der Rückgabe der Wohnung.
Warum das wichtig ist
Nach § 538 BGB müssen Mieter Veränderungen durch vertragsgemäßen Gebrauch nicht vertreten. Ersatzansprüche des Vermieters verjähren sechs Monate nach der Rückgabe (§ 548 Abs. 1 BGB).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Was gilt als normale Abnutzung in einer Mietwohnung?
Alles, was beim normalen Wohnen entsteht, etwa Laufspuren, nachgedunkelte Wandfarbe, übliche Dübellöcher und abgenutzte Silikonfugen. Dafür haften Sie nicht (§ 538 BGB).
Sind Dübellöcher ein Schaden?
Dübellöcher in üblicher Zahl und an üblichen Stellen sind kein Schaden. Anders ist es bei sehr vielen Löchern oder bei mehr Bohrungen in Fliesen oder Naturstein, als Spiegel und Halter brauchen.
Muss ich für einen Schaden den Neupreis zahlen?
Nein. Auch für einen echten Schaden zahlen Sie nur den Zeitwert. Ein alter, abgewohnter Boden hat kaum noch Wert, auch wenn der Vermieter ihn neu verlegt.
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