Abnutzung oder Schaden: Was Sie abrechnen dürfen

Wie Sie beim Auszug normale Abnutzung von einem Schaden unterscheiden, den Sie von der Kaution abziehen dürfen.

BildProof RedaktionAktualisiert 30.9.20262 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Normale Abnutzung ist mit der Miete bezahlt, abrechnen dürfen Sie nur neue Schäden zum Zeitwert. Vergleichen Sie dafür mit Ihrem Einzugsprotokoll und machen Sie Ansprüche binnen sechs Monaten geltend.

Was sollten Sie prüfen, bevor Sie etwas abziehen?

Nicht jede Spur ist ein Schaden. Gehen Sie jede Feststellung mit denselben Fragen durch.

  1. 1

    Abnutzung

    Laufspuren, nachgedunkelte Wandfarbe, übliche Dübellöcher und abgenutzte Silikonfugen sind mit der Miete bezahlt.

  2. 2

    Schaden

    Brandlöcher, unnötige Bohrungen in Fliesen oder ein Loch in der Tür lassen sich durch normales Wohnen nicht erklären.

  3. 3

    Einzugszustand

    Vergleichen Sie jede Spur mit dem Einzugsprotokoll, um zu sehen, ob sie in dieser Mietzeit entstanden ist.

  4. 4

    Zeitwert

    Setzen Sie den Zeitwert an, nicht den Neupreis, denn ein Teppichboden gilt nach rund zehn Jahren als abgeschrieben.

  5. 5

    Beweis

    Sie müssen zeigen, dass es ein Schaden ist und dass er in dieser Mietzeit entstanden ist.

  6. 6

    Sechs Monate

    Ersatzansprüche verjähren sechs Monate nach der Rückgabe der Schlüssel.

Warum das wichtig ist

Nach § 538 BGB haftet der Mieter nicht für Veränderungen durch vertragsgemäßen Gebrauch. Für echte Schäden verjähren Ihre Ersatzansprüche sechs Monate nach der Rückgabe (§ 548 Abs. 1 BGB).

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Darf ich normale Abnutzung von der Kaution einbehalten?

Nein, Veränderungen durch vertragsgemäßen Gebrauch hat der Mieter nicht zu vertreten (§ 538 BGB). Wer sie abrechnet, macht die ganze Abrechnung angreifbar.

Wie lange kann ich Schäden nach dem Auszug geltend machen?

Ersatzansprüche verjähren sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung (§ 548 Abs. 1 BGB), egal wann Sie den Schaden entdecken. Prüfen Sie deshalb gleich nach der Rückgabe.

Kann ich für einen Schaden den Neupreis verlangen?

Nein, ersetzt wird nur der Zeitwert. Ein Teppichboden gilt zum Beispiel nach rund zehn Jahren als abgeschrieben, danach bleibt nichts zu ersetzen, auch wenn der Mieter ihn beschädigt hat.

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Legen Sie Ihr Einzugsprotokoll bereit und prüfen Sie jede Spur, bevor Sie etwas abziehen. BildProof führt Sie durch jeden Raum und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht, den Sie mit dem Einzug vergleichen können.

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