Übergabeprotokoll beim Einzug: Zustand vollständig festhalten

Was Sie als Vermieter beim Einzug festhalten sollten, damit Sie beim Auszug zeigen können, wie die Wohnung am ersten Tag aussah.

BildProof RedaktionAktualisiert 30.9.20263 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Erfassen Sie jeden Raum vollständig, beschreiben Sie vorhandene Spuren genau und lassen Sie beide Seiten unterschreiben. Legen Sie Protokoll und Fotos bei der Wohnung ab, nicht in einem privaten Ordner.

Was gehört ins Einzugsprotokoll?

Ein gutes Einzugsprotokoll beschreibt die ganze Wohnung, nicht nur die Stellen, die auffallen. Nur so lässt sich beim Auszug vergleichen.

  1. 1

    Jeder Raum

    Boden, Wände, Decke, Türen, Fenster, Sanitär und Einbauten, auch wenn es nichts zu beanstanden gibt.

  2. 2

    Vorhandene Spuren

    Jede Feststellung einzeln mit Ort, Größe und Art, zum Beispiel „Kratzer im Parkett vor dem Fenster, ca. 10 cm“.

  3. 3

    Zählerstände

    Strom, Gas, Wasser und Heizung am Tag der Übergabe.

  4. 4

    Schlüssel

    Alle übergebenen Schlüssel, nach Art gezählt.

  5. 5

    Renovierungsstand

    Notieren Sie, ob die Wohnung renoviert oder unrenoviert übergeben wird.

  6. 6

    Unterschriften

    Beide Seiten unterschreiben, und jede Seite bekommt ein Exemplar.

Warum das wichtig ist

Nach § 538 BGB haftet der Mieter nicht für normale Abnutzung. Wer nach § 551 BGB von der Kaution einbehalten will, muss beweisen, dass ein Schaden darüber hinaus während der Mietzeit entstanden ist, und dafür brauchen Sie den Zustand beim Einzug.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ist ein Übergabeprotokoll beim Einzug Pflicht?

Nein, kein Gesetz schreibt es vor, eine Pflicht kann sich nur aus dem Mietvertrag ergeben. Im Streit ist es trotzdem Ihr wichtigster Beweis für den Zustand beim Einzug.

Was gehört in ein Einzugsprotokoll?

Datum, Ort, die Namen beider Seiten, die Zählerstände, die Schlüssel und der Zustand Raum für Raum. Jede vorhandene Feststellung beschreiben Sie einzeln mit Foto, und am Ende unterschreiben beide.

Kann ich beim Auszug etwas abziehen, das schon im Einzugsprotokoll steht?

Nein. Was beim Einzug eingetragen ist, war schon vor dem Mieter da und lässt sich beim Auszug nicht abziehen. Beschreiben Sie vorhandene Spuren deshalb genau, damit sich neue Schäden klar davon abheben.

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Gehen Sie vor der Schlüsselübergabe jeden Raum durch und halten Sie den Zustand vollständig fest. BildProof führt Sie durch die Wohnung und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht, den Sie mit Ihrem Mieter teilen können.

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