Wohnungsbesichtigung organisieren: was Vermieter dürfen

Wie Sie Besichtigungen bei Verkauf oder Neuvermietung planen, die der Mieter dulden muss.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20262 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Bei Verkauf oder Neuvermietung muss der Mieter Besichtigungen dulden, wenn Sie rechtzeitig ankündigen. In der Regel sind 1 bis 3 Termine im Monat zu je 30 bis 45 Minuten zumutbar.

Was gilt für Besichtigungen?

Das Recht zur Besichtigung folgt aus Treu und Glauben, nicht aus dem Eigentum. Diese Regeln halten Sie ein.

  1. 1

    Konkreter Anlass

    Nennen Sie dem Mieter schriftlich den Grund: Verkauf oder Neuvermietung.

  2. 2

    Rechtzeitig ankündigen

    Mindestens 24 Stunden vorher, bei berufstätigen Mietern drei bis vier Tage.

  3. 3

    1 bis 3 Termine

    Bündeln Sie Interessenten auf wenige Termine im Monat.

  4. 4

    30 bis 45 Minuten

    So lange darf ein Termin in der Regel dauern.

  5. 5

    Übliche Zeiten

    Werktags, für Berufstätige etwa am frühen Abend zwischen 19 und 20 Uhr.

  6. 6

    Kein Schlüssel

    Weder Sie noch ein Makler haben Anspruch auf einen Schlüssel des Mieters.

Warum das wichtig ist

Die Pflicht, Besichtigungen zu dulden, folgt aus Treu und Glauben nach § 242 BGB. Sie setzt einen konkreten Anlass und eine angemessene Ankündigung voraus, und die Interessen des Mieters sind stets abzuwägen.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie viele Besichtigungstermine pro Monat sind zumutbar?

Eine feste Obergrenze gibt es nicht, die Gerichte halten etwa ein bis drei Termine im Monat für zumutbar. Das LG Frankfurt akzeptierte drei Termine monatlich zu je 30 bis 45 Minuten, das AG Hamburg einen pro Monat mit vier Tagen Vorlauf.

Darf ich die Wohnung ohne den Mieter besichtigen lassen?

Nein. Ohne den Mieter oder mit eigenem Zweitschlüssel dürfen Sie nicht besichtigen. Weder Sie noch ein Makler haben Anspruch auf einen Schlüssel des Mieters.

Welche Ankündigungsfrist gilt für eine Besichtigung?

Nach der Rechtsprechung mindestens 24 Stunden, bei berufstätigen Mietern drei bis vier Tage und bei größeren Verkaufs- oder Vermietungsaktionen ein bis zwei Wochen. Die Terminwünsche des Mieters sind zu berücksichtigen.

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