Kaution einbehalten: welche Abzüge halten

Was Sie belegen müssen, bevor Sie etwas von der Kaution abziehen, und wie Sie richtig abrechnen.

BildProof RedaktionAktualisiert 30.9.20263 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Behalten Sie nur ein, was Sie belegen können: den Schaden, dass er in der Mietzeit entstanden ist, und was er kostet. Rechnen Sie Posten für Posten ab und zahlen Sie den unstrittigen Teil samt Zinsen aus.

Was brauchen Sie für einen Abzug von der Kaution?

Jeder Abzug braucht eine konkrete Forderung und Belege. Normale Abnutzung ist mit der Miete bezahlt.

  1. 1

    Konkrete Forderung

    Offene Miete, Schäden über normale Abnutzung hinaus oder eine erwartete Nebenkostennachzahlung.

  2. 2

    Zustand beim Einzug

    Ein Protokoll oder Fotos, die zeigen, wie die Stelle beim Einzug aussah.

  3. 3

    Schaden beim Auszug

    Jede Feststellung mit Raum, Ort und Foto im Übergabeprotokoll.

  4. 4

    Kosten belegt

    Ein Angebot oder eine Rechnung, angesetzt zum Zeitwert, nicht zum Neupreis.

  5. 5

    Frist im Blick

    Ersatzansprüche wegen Schäden verjähren sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung.

  6. 6

    Schriftliche Abrechnung

    Jeder Posten einzeln, und der Rest wird samt Zinsen ausgezahlt.

Warum das wichtig ist

Nach § 551 BGB ist die Kaution eine Sicherheit, die getrennt und verzinslich angelegt wird; die Zinsen stehen dem Mieter zu. Ersatzansprüche wegen Schäden verjähren nach § 548 BGB sechs Monate nach Rückgabe, deshalb zählt eine zügige, belegte Abrechnung.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

Meist drei bis sechs Monate ab Rückgabe der Wohnung, eine feste Frist steht nicht im Gesetz (§ 551 BGB). Den unstrittigen Teil zahlen Sie innerhalb dieser Zeit aus.

Welche Abzüge von der Kaution sind erlaubt?

Nur drei: offene Miete, vom Mieter verursachte Schäden über normale Abnutzung hinaus und offene Nebenkosten. Normale Abnutzung berechtigt nicht zum Einbehalt.

Reichen Fotos vom Auszug, um einen Abzug zu belegen?

Nein, nicht allein. Sie müssen auch zeigen, dass der Schaden in der Mietzeit entstanden ist, also wie die Stelle beim Einzug aussah. Für die Höhe brauchen Sie ein Angebot oder eine Rechnung.

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Gehen Sie bei der Rückgabe jeden Raum durch und halten Sie jede Feststellung fest. BildProof führt Sie durch die Wohnung und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht, den Sie mit dem Einzug vergleichen können.

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