Mietkaution anlegen: getrennt, sicher und verzinst
Wie Sie die Kaution Ihres Mieters richtig anlegen und was dabei gilt.
Legen Sie die Kaution getrennt von Ihrem eigenen Geld auf einem insolvenzfesten, verzinsten Kautionskonto an. Die Zinsen gehören dem Mieter und werden am Ende mit der Kaution ausgezahlt.
Was gilt bei der Mietkaution?
Höhe, Form und Anlage sind im Gesetz geregelt. Diese Punkte sollten Sie vor dem Einzug klären.
- 1
Höchstgrenze
Höchstens drei Nettokaltmieten, was darüber hinaus vereinbart wird, ist unwirksam.
- 2
Drei Raten
Der Mieter darf in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses.
- 3
Getrenntes Konto
Die Geldkaution gehört auf ein eigenes Kautionskonto, nicht auf Ihr Privatkonto.
- 4
Verzinst
Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.
- 5
Andere Formen
Statt Geld sind auch ein verpfändetes Sparbuch des Mieters oder eine Bürgschaft möglich.
- 6
Belege
Halten Sie Betrag, Bank und Zinslauf fest.
Warum das wichtig ist
Nach § 551 Abs. 3 BGB müssen Sie eine Geldkaution getrennt von Ihrem eigenen Vermögen bei einem Kreditinstitut verzinst anlegen. Die Erträge stehen dem Mieter zu.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Höchstens das Dreifache der Nettokaltmiete, also der Miete ohne ausgewiesene Betriebskosten (§ 551 Abs. 1 BGB). Was darüber liegt, ist unwirksam und kann zurückgefordert werden.
Wem gehören die Zinsen der Mietkaution?
Dem Mieter: Sie erhöhen die Sicherheit und werden bei Mietende mit der Kaution ausgezahlt (§ 551 Abs. 3 Satz 3 BGB). Ausnahme sind Studenten- und Jugendwohnheime (§ 551 Abs. 3 Satz 5 BGB).
Was passiert, wenn die Kaution auf meinem Privatkonto liegt?
Dann darf der Mieter die Miete bis zur Höhe der Kaution zurückhalten, bis Sie die richtige Anlage belegen. Eröffnen Sie deshalb für eine Geldkaution ein getrenntes, verzinstes Kautionskonto.
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