Kaution schützen: So bekommen Sie Ihre Kaution vollständig zurück
Was Sie vom Einzug bis zur Rückzahlung tun, damit der Vermieter nichts abzieht, was nicht Ihres ist.
Halten Sie die Wohnung beim Einzug und beim Auszug Raum für Raum fest. Melden Sie Schäden schriftlich, prüfen Sie die Streichklausel und lesen Sie das Protokoll vor der Unterschrift.
So schützen Sie Ihre Kaution, Schritt für Schritt
Ihre Kaution schützen Sie nicht erst am Auszugstag. Es beginnt am ersten Tag in der Wohnung.
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Vor dem Einzug: die App BildProof laden
BildProof hilft Ihnen, Ihre ganze Wohnung in wenigen Minuten zu scannen, Raum für Raum. So vergessen Sie keine Ecke und haben einen vollständigen Nachweis, der Ihre Kaution schützt.
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Beim Einzug: jeden Raum festhalten
Wände, Böden, Fenster, Bad und Küche, auch das, was in Ordnung ist. Ein Kratzer, den Sie auf den Einzugstag datieren können, ist nicht Ihr Kratzer.
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Beim Einzug: Feststellungen ins Protokoll
Was Ihnen auffällt, gehört mit Raum und Stelle ins Einzugsprotokoll. Behalten Sie eine Kopie.
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Während der Mietzeit: Schäden schriftlich melden
Melden Sie einen Schaden sofort und schriftlich (§ 536c BGB). Dann wird er Ihnen beim Auszug nicht angelastet.
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Vor dem Auszug: nicht automatisch streichen
Prüfen Sie erst die Klausel zu Schönheitsreparaturen. Viele sind unwirksam, und dann schulden Sie keinen Anstrich.
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Beim Auszug: wieder mit der App BildProof scannen
Öffnen Sie die App BildProof vor dem Rundgang noch einmal und scannen Sie die Wohnung Raum für Raum. Die App vergleicht mit Ihrem Scan vom Einzug, so sehen Sie, was sich verändert hat und was nicht.
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Bei der Übergabe: Protokoll lesen
Unterschreiben Sie nur, was stimmt, und schreiben Sie Ihren Widerspruch direkt dazu. Was beide unterschreiben, bindet beide.
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Nach dem Auszug: Belege aufheben
Bewahren Sie Fotos und Protokolle auf, bis die Kaution vollständig zurück ist, auch länger als sechs Monate.
Die Regeln für Abzüge von der Kaution
Was der Vermieter abziehen darf und was nicht, steht im Gesetz und in Urteilen des Bundesgerichtshofs.
| Regel | Was das für Sie heißt |
|---|---|
| Normale Abnutzung ist mit der Miete bezahlt (§ 538 BGB). | Für Gebrauchsspuren aus normalem Wohnen darf nichts abgezogen werden. |
| Der Vermieter muss den Schaden beweisen (BGH, XII ZR 71/01). | Er muss zeigen, dass der Schaden in Ihrer Mietzeit entstanden ist. |
| Eine unwirksame Streichklausel verpflichtet zu nichts (BGH, VIII ZR 185/14). | Wer unrenoviert eingezogen ist, muss das aber selbst belegen können. |
| Ersatzansprüche verjähren sechs Monate nach der Rückgabe (§ 548 BGB). | Mit einer Barkaution darf er verjährte Ansprüche trotzdem verrechnen (BGH, VIII ZR 184/23). |
| Für offene Nebenkosten darf ein angemessener Teil zurückbleiben (BGH, VIII ZR 71/05). | Nicht die ganze Kaution, und nur, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist. |
| Ein unterschriebenes Protokoll bindet beide Seiten. | Was dort fehlt, kann der Vermieter später schwer nachfordern. |
Warum das wichtig ist
Vor Gericht verlieren Vermieter oft, weil sie einen Schaden nicht belegen können. Mieter verlieren, wenn sie nicht zeigen können, wie die Wohnung beim Einzug aussah. Wer beide Zustände festgehalten hat, muss darüber nicht streiten.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie schütze ich meine Kaution am besten?
Halten Sie die Wohnung beim Einzug und beim Auszug Raum für Raum fest, melden Sie Schäden während der Mietzeit schriftlich und lesen Sie das Übergabeprotokoll vor der Unterschrift. Dann können Sie zeigen, was schon da war und was nicht.
Darf der Vermieter normale Abnutzung von der Kaution abziehen?
Nein. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist mit der Miete bezahlt (§ 538 BGB). Abziehen darf er nur für Schäden, die darüber hinausgehen.
Muss ich vor dem Auszug streichen?
Nicht automatisch. Ob Sie streichen müssen, hängt von der Klausel zu Schönheitsreparaturen in Ihrem Mietvertrag ab, und viele dieser Klauseln sind unwirksam. Prüfen Sie die Klausel, bevor Sie Zeit und Geld in Farbe stecken.
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Schützen Sie Ihre Kaution vom ersten Tag an.
Die App BildProof scannt Ihre ganze Wohnung in wenigen Minuten, Raum für Raum. Beim Auszug vergleicht BildProof mit Ihrer Aufnahme vom Einzug. 9,99 € für eine Übergabe, 14,99 € für Einzug und Auszug zusammen.
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