Ratgeber / Übergabe & Besichtigung

Übergabe & Besichtigung

Ein- und Auszug, Übergabeprotokoll und Wohnungsbesichtigungen.

Bei der Wohnungsübergabe entsteht das wichtigste Beweismittel des ganzen Mietverhältnisses: das Übergabeprotokoll mit dem dokumentierten Zustand jedes Raums. Vor Gericht zählt es als Privaturkunde (§ 416 ZPO), Fotos als Augenschein (§ 371 ZPO), vorausgesetzt, Zeitpunkt und Inhalt sind belegt.

Hier steht, was ins Protokoll gehört, wie Fotos beweissicher werden, worauf es beim Einzug und beim Auszug jeweils ankommt und was beim Besichtigungstermin rechtlich gilt.

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