Ratgeber / Neubau & Abnahme

Neubau & Abnahme

Abnahme, Vorbehalte, Zustandsfeststellung und Gewährleistung, für Käufer und Bauträger: was am Übergabetag festgehalten sein muss.

Mit der Abnahme geht beim Neubau die Beweislast auf den Käufer über. Für den Bauträger heißt das nicht, dass er nichts mehr belegen muss: Meldet ein Käufer Wochen später einen Kratzer oder eine Delle, zählt, wie die Wohnung am Übergabetag aussah. Diese Ratgeber erklären Abnahme, Vorbehalte, Zustandsfeststellung und Gewährleistung, für Käufer wie für Bauträger, jeweils mit der Norm im BGB.

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