Mängel nach der Abnahme: richtig melden

Wie Sie einen Mangel an Ihrer Neubauwohnung nach der Abnahme melden und welche Rechte Sie haben.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20261 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Melden Sie den Mangel schriftlich mit Raum, Stelle und Foto und setzen Sie dem Bauträger eine angemessene Frist zur Beseitigung. Lassen Sie nicht vor Ablauf der Frist selbst reparieren.

Was gehört in die Mängelanzeige?

Eine klare Mängelanzeige macht es dem Bauträger leicht, den Mangel zu finden, und Ihnen leicht, Ihre Rechte zu wahren.

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    Schriftlich

    Melden Sie den Mangel schriftlich, damit Sie später zeigen können, was Sie wann gemeldet haben.

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    Raum und Stelle

    Beschreiben Sie genau, wo der Mangel ist.

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    Fotos

    Fotografieren Sie den Mangel und den Raum darum.

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    Angemessene Frist

    Setzen Sie dem Bauträger eine angemessene Frist zur Beseitigung.

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    Abnahmeprotokoll

    Steht der Mangel dort als Vorbehalt, muss der Bauträger ihn widerlegen.

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    Offene Raten

    Sind noch Raten offen, dürfen Sie in der Regel das Doppelte der Kosten zurückhalten (§ 641 Abs. 3 BGB).

Warum das wichtig ist

Nach § 637 Abs. 1 BGB dürfen Sie einen Mangel erst selbst beseitigen lassen und die Kosten verlangen, wenn eine angemessene Frist zur Nacherfüllung ohne Ergebnis abgelaufen ist. Vorher darf der Bauträger selbst nachbessern und wählen, wie (§ 635 BGB).

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie beweise ich, dass der Mangel schon bei der Abnahme da war?

Mit Aufnahmen vom Tag der Abnahme, dem Abnahmeprotokoll und bei Bedarf einem Gutachten. Vorbehaltene Mängel muss der Bauträger widerlegen.

Wie lange kann ich Mängel geltend machen?

Fünf Jahre ab der Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BGB). Melden Sie trotzdem früh, solange sich die Ursache noch gut klären lässt.

Darf ich den Mangel sofort selbst beseitigen lassen?

Nein, erst wenn eine angemessene Frist zur Nacherfüllung ohne Ergebnis abgelaufen ist (§ 637 Abs. 1 BGB). Der Bauträger darf zuerst selbst nachbessern und wählen, wie (§ 635 BGB).

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Ist Ihnen nach der Abnahme ein Mangel aufgefallen?

Halten Sie den Zustand jedes Raums schon bei der Abnahme fest, dann lässt sich ein späterer Mangel leichter einordnen. BildProof führt Sie Raum für Raum durch die Wohnung und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.

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