Übergabe einer Bestandsimmobilie: was Käufer prüfen

Was am Übergabetag nach dem Notartermin zu tun ist, wenn Sie eine gebrauchte Wohnung oder ein Haus kaufen.

BildProof RedaktionAktualisiert 30.9.20262 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Gehen Sie am Übergabetag mit dem Verkäufer durch jeden Raum, notieren Sie Zählerstände und Schlüssel und halten Sie den Zustand im Übergabeprotokoll fest. Ab diesem Tag tragen Sie die Gefahr.

Was gehört ins Übergabeprotokoll?

Das Protokoll hält fest, was Sie an diesem Tag übernommen haben. Beide Seiten unterschreiben es.

  1. 1

    Datum

    Der Tag der Übergabe, ab dem Gefahr, Nutzungen und Lasten auf Sie übergehen.

  2. 2

    Zählerstände

    Strom, Gas, Wasser und Heizung, mit Zählernummer, für die Abrechnung mit den Versorgern.

  3. 3

    Schlüssel

    Jeder Schlüssel mit Anzahl, auch für Keller, Briefkasten und Garage.

  4. 4

    Zustand jedes Raums

    Wände, Böden, Decken, Fenster und Einbauten, auch was sich seit der Besichtigung verändert hat.

  5. 5

    Zusagen des Verkäufers

    Was er noch räumen, reparieren oder mitgeben soll, etwa Unterlagen oder Fernbedienungen.

  6. 6

    Unterschriften

    Sie und der Verkäufer unterschreiben, jeder behält ein Exemplar.

Warum das wichtig ist

Nach § 446 BGB tragen Sie ab der Übergabe die Gefahr. Einen Schaden, der zwischen Notartermin und Übergabe entstanden ist, können Sie dem Verkäufer nur entgegenhalten, wenn feststeht, dass er am Übergabetag schon da war.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was gehört ins Übergabeprotokoll beim Immobilienkauf?

Datum, Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung, die Anzahl der Schlüssel, der Zustand jedes Raums und alles, was der Verkäufer noch erledigen oder mitgeben soll. Beide Seiten unterschreiben.

Kann ich wegen eines Schadens, den ich bei der Besichtigung gesehen habe, noch etwas verlangen?

In der Regel nicht. Rechte wegen eines Mangels, den Sie beim Vertragsschluss kannten, sind ausgeschlossen (§ 442 Abs. 1 BGB).

Was, wenn der Verkäufer einen Schaden verschwiegen hat?

Hat er einen Mangel arglistig verschwiegen, kann er sich auf den Gewährleistungsausschluss nicht berufen (§ 444 BGB). Lassen Sie sich in diesem Fall rechtlich beraten.

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Steht Ihre Übergabe bevor?

Gehen Sie am Übergabetag mit dem Verkäufer durch jeden Raum und unterschreiben Sie gemeinsam das Protokoll. BildProof führt Sie durch die Räume und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.

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