Abnahmeprotokoll: Vorbehalte richtig eintragen

Welche Vorbehalte ins Abnahmeprotokoll gehören und wie Sie sie so formulieren, dass sie später helfen.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20261 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Tragen Sie jeden Mangel, den Sie bei der Abnahme kennen, einzeln als Vorbehalt ein, mit Raum, Stelle und Art. Behalten Sie auch eine vereinbarte Vertragsstrafe ausdrücklich vor.

Was gehört in die Vorbehalte?

Zwei Dinge gehören ins Protokoll: jeder bekannte Mangel und eine vereinbarte Vertragsstrafe. Jeder Vorbehalt sollte für sich allein verständlich sein.

  1. 1

    Jeder bekannte Mangel

    Alles, was Sie bei der Abnahme sehen, gehört als eigener Vorbehalt ins Protokoll.

  2. 2

    Raum

    Nennen Sie den Raum, zum Beispiel Bad, Küche oder Schlafzimmer.

  3. 3

    Stelle

    Beschreiben Sie genau, wo, zum Beispiel „Fensterbank links, untere Ecke“.

  4. 4

    Art

    Sagen Sie, was es ist, etwa ein Riss, ein Kratzer oder eine fehlende Fuge.

  5. 5

    Vertragsstrafe

    Ist eine Vertragsstrafe vereinbart, behalten Sie sie ausdrücklich vor.

  6. 6

    Am selben Tag

    Trägt der Bauträger einen Vorbehalt nicht ein, schreiben Sie ihn selbst hinein oder erklären ihn am selben Tag schriftlich.

Warum das wichtig ist

Nach § 640 Abs. 3 BGB behalten Sie für einen bekannten Mangel Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt und Minderung nur, wenn Sie ihn bei der Abnahme vorbehalten. Eine vereinbarte Vertragsstrafe können Sie nach § 341 Abs. 3 BGB ebenfalls nur verlangen, wenn Sie sie vorbehalten.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich einen bekannten Mangel nicht eintrage?

Sie verlieren dafür Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt und Minderung. Schadensersatz können Sie weiter verlangen (§ 640 Abs. 3 BGB).

Was, wenn der Bauträger einen Vorbehalt nicht eintragen will?

Schreiben Sie ihn selbst ins Protokoll oder erklären Sie ihn am selben Tag schriftlich, zum Beispiel per E-Mail. Entscheidend ist, dass der Vorbehalt bei der Abnahme erklärt wird.

Wie formuliere ich einen Vorbehalt?

Schreiben Sie jede Feststellung einzeln auf, mit Raum, Stelle und Art, zum Beispiel „Bad, Wand hinter der Tür, Riss im Putz“. Ein Sammelsatz wie „diverse Mängel“ lässt offen, was gemeint ist.

Mehr dazu

Auch zum Thema: Gewährleistung Neubau: Begehung vor Ablauf der 5 JahreMängel nach der Abnahme: Rechte von Neubau-KäufernAlle Ratgeber: Neubau & Abnahme

Steht Ihre Abnahme bevor?

Gehen Sie vor der Unterschrift durch jeden Raum und tragen Sie jede Feststellung als Vorbehalt ein. BildProof hält dazu den Zustand jedes Raums in einem strukturierten Zustandsbericht fest.

Nachweis erstellen

Miet-Updates

Bleiben Sie beim Mieten in Deutschland auf dem Laufenden.

Mietregeln ändern sich. Wir erklären die wichtigen Änderungen verständlich. Sie bekommen gelegentlich ein Update, wenn eine wichtige Änderung im Mietrecht Sie als Mieter, Vermieter oder Hausverwaltung betreffen könnte, einfach erklärt und ohne Juristendeutsch.

Kein Spam. Nur nützliche Updates. Jederzeit abbestellbar. Datenschutz