Mängelanzeige nach der Übergabe: sachlich prüfen

Wie Sie als Bauträger eine Mängelanzeige nach der Abnahme prüfen und beantworten.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20261 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Prüfen Sie jede Mängelanzeige gegen das Abnahmeprotokoll und den Zustand am Übergabetag. Antworten Sie innerhalb der Frist, auch wenn Sie die Meldung für unbegründet halten.

Wie prüfen Sie eine Mängelanzeige?

Eine feste Reihenfolge hilft, jede Meldung fair und zügig zu beantworten.

  1. 1

    Abnahmeprotokoll

    Schauen Sie zuerst, ob der Mangel dort als Vorbehalt steht.

  2. 2

    Beweislast

    Für vorbehaltene Mängel tragen Sie sie, für alle anderen der Käufer.

  3. 3

    Übergabetag

    Vergleichen Sie die gemeldete Stelle mit ihrem Zustand am Übergabetag.

  4. 4

    Schäden durch Dritte

    Umzug, Möbelmontage oder andere Handwerker nach der Übergabe sind kein Mangel Ihrer Bauleistung.

  5. 5

    Frist einhalten

    Antworten Sie innerhalb der Frist, auch bei einer Meldung, die Sie für unbegründet halten.

  6. 6

    Nacherfüllung wählen

    Liegt ein Mangel vor, entscheiden Sie, ob Sie ihn beseitigen oder neu herstellen.

Warum das wichtig ist

Nach § 635 Abs. 1 BGB entscheiden Sie bei der Nacherfüllung, ob Sie den Mangel beseitigen oder neu herstellen. Läuft die Frist zur Nacherfüllung ohne Ergebnis ab, darf der Käufer selbst beseitigen lassen und die Kosten verlangen (§ 637 BGB).

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wer muss nach der Abnahme beweisen, dass ein Mangel vorliegt?

Grundsätzlich der Käufer. Für Mängel, die er sich bei der Abnahme vorbehalten hat, bleibt die Beweislast beim Bauträger.

Muss ich einen Schaden beheben, den ein Küchenmonteur verursacht hat?

Nein, ein Schaden durch Dritte nach der Übergabe ist kein Mangel Ihrer Bauleistung. Streitig ist meist, wann er entstanden ist, und das klärt der Vergleich mit dem Übergabetag.

Was passiert, wenn ich auf eine Mängelanzeige nicht reagiere?

Liegt ein Mangel vor und läuft die Frist zur Nacherfüllung ohne Ergebnis ab, darf der Käufer ihn selbst beseitigen lassen und die Kosten verlangen (§ 637 BGB). Antworten Sie deshalb innerhalb der Frist, auch wenn Sie die Meldung für unbegründet halten.

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Stehen die nächsten Übergaben an?

Halten Sie bei jeder Übergabe den Zustand jedes Raums fest, dann lässt sich jede spätere Mängelanzeige sachlich prüfen. BildProof führt Ihr Team bei jeder Einheit gleich durch die Wohnung und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.

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