Fiktive Abnahme: Frist und Hinweis richtig setzen
Wann eine Neubauwohnung als abgenommen gilt und was Sie als Bauträger dafür tun müssen.
Setzen Sie dem Käufer nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und weisen Sie Verbraucher zusammen mit der Aufforderung in Textform auf die Folgen hin. Sorgen Sie dafür, dass Sie den Zugang nachweisen können.
Was braucht die Aufforderung zur Abnahme?
Die fiktive Abnahme tritt nur ein, wenn mehrere Voraussetzungen zusammenkommen.
- 1
Fertigstellung
Setzen Sie die Frist erst, wenn die Wohnung fertig ist.
- 2
Angemessene Frist
Eine feste Zahl von Tagen nennt das Gesetz nicht, die Frist muss angemessen sein.
- 3
Hinweis in Textform
Verbraucher müssen Sie auf die Folgen hinweisen, eine E-Mail genügt (§ 126b BGB).
- 4
Mit der Aufforderung
Der Hinweis muss zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme kommen.
- 5
Zugang nachweisen
Sorgen Sie dafür, dass Sie belegen können, dass die Aufforderung angekommen ist.
- 6
Zustand festhalten
Halten Sie den Zustand jedes Raums am Tag Ihrer Aufforderung fest.
Warum das wichtig ist
Nach § 640 Abs. 2 BGB gilt die Wohnung als abgenommen, wenn der Käufer die Abnahme nicht innerhalb einer angemessenen Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Bei Verbrauchern gilt das nur, wenn Sie zusammen mit der Aufforderung in Textform auf diese Folgen hingewiesen haben.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Reicht eine E-Mail als Hinweis?
Ja, eine E-Mail erfüllt die Textform (§ 126b BGB). Der Hinweis muss aber zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme kommen.
Was gilt, wenn der Käufer einen Mangel nennt, den es nicht gibt?
Die fiktive Abnahme tritt dann nicht ein, Sie können aber eine gemeinsame Zustandsfeststellung verlangen (§ 650g BGB). Ist die Wohnung im Wesentlichen vertragsgemäß, bleibt der Käufer zur Abnahme verpflichtet (§ 640 Abs. 1 BGB).
Wie lang muss die Frist zur Abnahme sein?
Das Gesetz nennt keine feste Zahl von Tagen, die Frist muss angemessen sein. Setzen Sie sie erst, wenn die Wohnung fertig ist.
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Stehen die nächsten Übergaben an?
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