Ratgeber / Kündigung

Kündigung

Fristen, Gründe und Vorgehen bei der Kündigung des Mietverhältnisses.

Kündigung ist nicht gleich Kündigung: Der Mieter kommt mit drei Monaten Frist immer aus dem Vertrag (§ 573c BGB), der Vermieter braucht einen Grund, Eigenbedarf, Pflichtverletzung oder Verwertung (§ 573 BGB). Bei Zahlungsverzug ab zwei Monatsmieten ist die fristlose Kündigung möglich (§ 543 BGB); am Ende steht notfalls die Räumungsklage.

Die Ratgeber behandeln jede Konstellation von beiden Seiten: form- und fristgerecht kündigen, Eigenbedarf begründen oder ihm widersprechen, Mietrückstand abmahnen, mit allen Fristen im Detail.

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