Ratgeber / Kündigung
Kündigung
Fristen, Gründe und Vorgehen bei der Kündigung des Mietverhältnisses.
Kündigung ist nicht gleich Kündigung: Der Mieter kommt mit drei Monaten Frist immer aus dem Vertrag (§ 573c BGB), der Vermieter braucht einen Grund, Eigenbedarf, Pflichtverletzung oder Verwertung (§ 573 BGB). Bei Zahlungsverzug ab zwei Monatsmieten ist die fristlose Kündigung möglich (§ 543 BGB); am Ende steht notfalls die Räumungsklage.
Die Ratgeber behandeln jede Konstellation von beiden Seiten: form- und fristgerecht kündigen, Eigenbedarf begründen oder ihm widersprechen, Mietrückstand abmahnen, mit allen Fristen im Detail.
Ratgeber für Mieter
- Eigenbedarfskündigung: Was Mieter tun können (2026)
Eigenbedarfskündigung erhalten? Wirksam nur mit benannter Person und Grund (§ 573 BGB). Widersprechen können Sie wegen Härte bis 2 Monate vor Fristende.
- Mietvertrag kündigen als Mieter: Fristen und Form (2026)
Als Mieter kündigen Sie Ihren Mietvertrag mit 3 Monaten Frist (§ 573c BGB). Die Kündigung muss unterschrieben auf Papier bis zum 3. Werktag ankommen.
- Vorzeitig aus dem Mietvertrag: Nachmieter stellen (2026)
Mit Nachmieter früher aus dem Mietvertrag? Einen automatischen Anspruch gibt es nicht, nur mit Nachmieterklausel, berechtigtem Interesse oder Aufhebungsvertrag.
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