Ratgeber / Kündigung
Kündigung
Fristen, Gründe und Vorgehen bei der Kündigung des Mietverhältnisses.
Kündigung ist nicht gleich Kündigung: Der Mieter kommt mit drei Monaten Frist immer aus dem Vertrag (§ 573c BGB), der Vermieter braucht einen Grund – Eigenbedarf, Pflichtverletzung oder Verwertung (§ 573 BGB). Bei Zahlungsverzug ab zwei Monatsmieten ist die fristlose Kündigung möglich (§ 543 BGB); am Ende steht notfalls die Räumungsklage.
Die Ratgeber behandeln jede Konstellation von beiden Seiten: form- und fristgerecht kündigen, Eigenbedarf begründen oder ihm widersprechen, Mietrückstand abmahnen – mit allen Fristen im Detail.
Ratgeber für Vermieter
- Eigenbedarfskündigung richtig begründen (2026)
Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB: zulässige Personen, korrekte Begründung, Fristen (3/6/9 Monate) und das Risiko bei vorgetäuschtem Bedarf.
- Kündigung durch den Vermieter: Was 2026 gilt (§ 573 BGB)
Wann und wie Vermieter ein Mietverhältnis kündigen dürfen: berechtigtes Interesse, Eigenbedarf, Fristen (3/6/9 Monate) und fristlose Kündigung nach § 573 BGB.
- Räumungsklage bei Mietrückstand: Ablauf 2026
Räumungsklage: fristlose Kündigung nach § 543 BGB ab zwei Monatsmieten Rückstand, dann Klage, Räumungstitel und Zwangsvollstreckung – Ablauf, Dauer, Kosten.
Ratgeber für Mieter
- Eigenbedarfskündigung: Was Mieter tun können (2026)
Eigenbedarfskündigung erhalten? Wirksam nur mit konkretem Grund (§ 573 BGB). Sie können widersprechen (§ 574 BGB) – bis 2 Monate vor Fristende.
- Mietvertrag kündigen als Mieter: Fristen und Form (2026)
Als Mieter kündigen Sie mit 3 Monaten Frist (§ 573c BGB) – schriftlich, unterschrieben, Eingang bis zum 3. Werktag. So geht es richtig.
- Vorzeitig aus dem Mietvertrag: Nachmieter stellen (2026)
Früher raus aus dem Mietvertrag? Einen automatischen Anspruch auf Nachmieter gibt es nicht – mit Klausel oder berechtigtem Interesse klappt es trotzdem.
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