Kündigung durch den Vermieter: Gründe, Form und Fristen
Wann Sie einen unbefristeten Mietvertrag kündigen dürfen und wie die Kündigung wirksam wird.
Kündigen Sie nur mit berechtigtem Interesse, etwa Eigenbedarf oder einer erheblichen Pflichtverletzung des Mieters. Kündigen Sie schriftlich, nennen Sie den Grund konkret und halten Sie die Frist von drei, sechs oder neun Monaten ein.
Was braucht eine Kündigung durch den Vermieter?
Ohne diese Punkte ist die Kündigung unwirksam, und der Mieter muss nicht ausziehen.
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Berechtigtes Interesse
Ohne einen solchen Grund dürfen Sie einen unbefristeten Mietvertrag nicht kündigen.
- 2
Typische Gründe
Eigenbedarf, eine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters oder wirtschaftliche Verwertung.
- 3
Schriftform
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
- 4
Grund nennen
Nennen Sie den Grund konkret im Kündigungsschreiben.
- 5
Frist
Drei, sechs oder neun Monate, die Frist steigt nach fünf und nach acht Jahren Mietdauer.
- 6
Fristlos
Bei einem Mietrückstand von zwei Monatsmieten ist auch eine fristlose Kündigung möglich.
Warum das wichtig ist
Nach § 573 Abs. 1 BGB dürfen Sie nur mit berechtigtem Interesse kündigen, eine Kündigung zur Mieterhöhung ist ausgeschlossen. Den Grund müssen Sie im Kündigungsschreiben angeben (§ 573 Abs. 3 BGB).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Kann ich als Vermieter einfach ohne Grund kündigen?
Nein. Sie brauchen ein berechtigtes Interesse (§ 573 BGB), zum Beispiel Eigenbedarf oder eine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters.
Wann darf ich fristlos kündigen?
Bei einem wichtigen Grund (§ 543 BGB), vor allem wenn der Mieter an zwei Terminen in Folge mit mehr als einer Monatsmiete oder insgesamt mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist. Zahlt er alles innerhalb der Schonfrist nach, kann die fristlose Kündigung wegfallen (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB).
Wie lang ist die Kündigungsfrist für Vermieter?
Drei Monate, nach fünf Jahren Mietdauer sechs Monate und nach acht Jahren neun Monate (§ 573c BGB). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Grund nennen.
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