Eigenbedarfskündigung: Prüfen und widersprechen

Wie Sie prüfen, ob die Kündigung wirksam ist, und wie Sie wegen Härte widersprechen.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20262 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Ziehen Sie nicht sofort aus, sondern prüfen Sie, ob das Schreiben Person und Grund nennt und von Hand unterschrieben ist. Widersprechen Sie wegen Härte in Textform, spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist.

Was sollten Sie jetzt prüfen?

Eine Eigenbedarfskündigung hat feste Regeln für Form, Frist und Begründung. Gehen Sie diese Punkte der Reihe nach durch.

  1. 1

    Person und Grund

    Das Schreiben muss nennen, wer die Wohnung braucht und warum.

  2. 2

    Unterschrift

    Die Kündigung muss schriftlich und von Hand unterschrieben sein.

  3. 3

    Kündigungsfrist

    3 Monate, nach 5 Jahren Mietdauer 6 Monate und nach 8 Jahren 9 Monate.

  4. 4

    Widerspruchsfrist

    Ihr Widerspruch muss zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist da sein.

  5. 5

    Härtegründe

    Zum Beispiel schwere Krankheit, hohes Alter oder kein passender Ersatzwohnraum.

  6. 6

    Nachweisbar senden

    Schicken Sie den Widerspruch in Textform, etwa per Einwurf-Einschreiben.

Warum das wichtig ist

Nach § 574 BGB können Sie einer Kündigung widersprechen, wenn der Auszug für Sie oder Ihre Familie eine nicht zu rechtfertigende Härte wäre. Nach § 574b BGB muss der Widerspruch spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses in Textform erklärt werden.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ist meine Eigenbedarfskündigung überhaupt wirksam?

Nur wenn das Schreiben die Person nennt, die die Wohnung braucht, und den Grund dafür (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 BGB). Ein pauschales „wegen Eigenbedarf“ reicht nicht.

Was kann ich tun, wenn der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war?

Dann haben Sie Anspruch auf Schadensersatz (§ 280 i.V.m. § 573 BGB), etwa für Umzug, Makler und die höhere neue Miete. Zieht die genannte Person nicht ein, muss der Vermieter das nachvollziehbar erklären.

Bis wann muss ich einer Eigenbedarfskündigung widersprechen?

Ihr Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Vermieter sein, in Textform (§ 574b BGB). Begründen Sie ihn mit Ihren Härtegründen, etwa schwerer Krankheit, hohem Alter oder fehlendem Ersatzwohnraum.

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Prüfen Sie zuerst die Kündigung und notieren Sie Ihre Fristen. Wenn der Auszug feststeht, führt BildProof Sie durch jeden Raum und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.

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