Nachmieter stellen: So kommen Sie früher aus dem Mietvertrag

Wann ein Nachmieter Sie wirklich früher aus dem Vertrag bringt und worauf Sie dabei achten sollten.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20262 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Früher raus kommen Sie nur mit einer Nachmieterklausel, einem berechtigten Interesse oder einem Aufhebungsvertrag. Bis der Vermieter Sie schriftlich entlässt, zahlen Sie die volle Miete.

Was brauchen Sie für einen frühen Auszug?

Einen automatischen Anspruch gibt es nicht. Diese Punkte entscheiden, ob es klappt.

  1. 1

    Vertrag prüfen

    Suchen Sie in Ihrem Mietvertrag nach einer Nachmieterklausel.

  2. 2

    Echte Klausel

    Bei einer echten Nachmieterklausel muss der Vermieter einen geeigneten Nachmieter nehmen.

  3. 3

    Berechtigtes Interesse

    Ein Grund wie ein Jobwechsel oder ein Pflegefall kann ohne Klausel reichen, wenn er deutlich schwerer wiegt.

  4. 4

    Geeigneter Nachmieter

    Schlagen Sie jemanden vor, der die Miete zahlen kann und zu denselben Bedingungen einsteigt.

  5. 5

    Aufhebungsvertrag

    Alternativ einigen Sie sich mit dem Vermieter auf ein früheres Vertragsende.

  6. 6

    Schriftlich

    Lassen Sie sich die Entlassung schriftlich geben, nie nur mündlich.

Warum das wichtig ist

Aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) leitet die Rechtsprechung ab, dass der Vermieter Sie ausnahmsweise früher entlassen muss, wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben und einen zumutbaren Nachmieter stellen. Einen allgemeinen Anspruch gibt es nicht.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Muss der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren?

Ohne Nachmieterklausel meist nicht. Er muss Sie nur entlassen, wenn Ihr Grund für den frühen Auszug deutlich schwerer wiegt und Sie einen zumutbaren Nachmieter stellen (§ 242 BGB).

Wie viele Nachmieter muss ich stellen?

Eine feste Zahl gibt es nicht, die „Drei-Nachmieter-Regel“ ist ein Irrtum. Es reicht ein geeigneter Nachmieter, der zahlen kann und zu denselben Bedingungen einsteigt.

Muss ich weiter Miete zahlen, wenn ich einen Nachmieter gefunden habe?

Ja, bis der Vermieter Sie schriftlich aus dem Vertrag entlässt (§ 535 BGB). Verlassen Sie sich nie auf eine mündliche Zusage.

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Ziehen Sie früher aus?

Lassen Sie sich die Entlassung schriftlich geben und dokumentieren Sie die Wohnung vor der Schlüsselübergabe. BildProof führt Sie durch jeden Raum und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.

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