Ratgeber / WG & Untermiete
WG & Untermiete
Untervermietung, Nachmieter und das Leben in der Wohngemeinschaft.
In der WG treffen Mietrecht und Alltag aufeinander: Wer haftet für die Miete (meist alle gesamtschuldnerisch, § 421 BGB), wie werden die Nebenkosten fair verteilt, und wann darf ein Zimmer untervermietet werden (§ 553 BGB)? Die Antworten hängen stark davon ab, wie der Mietvertrag konstruiert ist.
Die Ratgeber sortieren die Vertragsmodelle, die Kostenverteilung und die Untermiete, damit der Auszug eines Mitbewohners nicht zum Streitfall wird.
Ratgeber für Mieter
- Kaution in der Studenten-WG: wer zahlt, wer bekommt sie? (2026)
Kaution in der Studenten-WG: höchstens drei Monatsmieten für die ganze Wohnung, was bei Elternbürgschaft gilt, wie Sie Ihren Anteil beim Auszug zurückbekommen.
- Auszug aus der WG: Wie lange hafte ich noch? (2026)
Auszug aus der WG beim gemeinsamen Mietvertrag: Sie haften gesamtschuldnerisch weiter, bis der Vermieter Sie entlässt (§ 421 BGB). Was Sie vorher regeln müssen.
- Zimmer zur Untermiete: Was Untermieter wissen müssen (2026)
Ein Zimmer zur Untermiete in Deutschland: Vertragspartner ist der Hauptmieter, § 551 BGB begrenzt die Kaution, § 573c Abs. 3 BGB verkürzt die Kündigungsfrist.
- WG: Miete und Nebenkosten fair aufteilen (2026)
WG-Miete und Nebenkosten aufteilen: Beim gemeinsamen Vertrag haften alle voll (§ 421 BGB), untereinander gilt Ihre Absprache, sonst gleiche Teile (§ 426 BGB).
- Untermieter aufnehmen: Erlaubnis beim Vermieter einholen (2026)
Untermieter aufnehmen: Für einen Teil der Wohnung haben Sie Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters (§ 553 BGB). So fragen Sie an, und wann er ablehnen darf.
- WG und Untermiete: Wer haftet, wer darf untervermieten? (2026)
WG-Untermiete: Beim gemeinsamen Vertrag haften alle voll (§ 421 BGB), beim Hauptmieter-Modell nur er. Ein Zimmer nur mit Erlaubnis untervermieten (§ 553 BGB).
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