Ratgeber / WG & Untermiete
WG & Untermiete
Untervermietung, Nachmieter und das Leben in der Wohngemeinschaft.
In der WG treffen Mietrecht und Alltag aufeinander: Wer haftet für die Miete (meist alle gesamtschuldnerisch, § 421 BGB), wie werden die Nebenkosten fair verteilt, und wann darf ein Zimmer untervermietet werden (§ 553 BGB)? Die Antworten hängen stark davon ab, wie der Mietvertrag konstruiert ist.
Die Ratgeber sortieren die Vertragsmodelle, die Kostenverteilung und die Untermiete – damit der Auszug eines Mitbewohners nicht zum Streitfall wird.
Ratgeber für Vermieter
Ratgeber für Mieter
- WG: Miete und Nebenkosten fair aufteilen (2026)
Miete und Nebenkosten in der WG: gesamtschuldnerische Haftung (§ 421 BGB), interner Ausgleich (§ 426 BGB) und faire Verteilschlüssel.
- Untermieter aufnehmen: Erlaubnis einholen (2026)
Untermieter aufnehmen: Für einen Teil der Wohnung besteht ein Anspruch auf Erlaubnis (§ 553 BGB). So beantragen Sie sie richtig.
- WG und Untermiete: Wann darf ich untervermieten? (2026)
Wann Mieter untervermieten dürfen: § 553 BGB gibt einen Anspruch auf Erlaubnis für einen Teil der Wohnung. So gehen Sie bei WG und Untermiete richtig vor.
Nach Thema