Untervermietung erlauben: wann Sie zustimmen müssen

Wann Sie eine Untervermietung erlauben müssen, wann Sie ablehnen dürfen und was Sie beim Einzug des Untermieters festhalten.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20262 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Will Ihr Mieter einen Teil der Wohnung untervermieten und hat ein berechtigtes Interesse, müssen Sie es in der Regel erlauben. Die ganze Wohnung müssen Sie nie erlauben, und ablehnen dürfen Sie nur aus wichtigem Grund.

Was prüfen Sie bei einer Anfrage?

Die Entscheidung hängt an wenigen Fragen. Entscheiden Sie schriftlich.

  1. 1

    Teil oder ganz

    Der Anspruch auf Erlaubnis gilt nur für einen Teil der Wohnung.

  2. 2

    Berechtigtes Interesse

    Es muss nach Abschluss des Mietvertrags entstanden sein.

  3. 3

    Wichtiger Grund

    Ablehnen dürfen Sie wegen der Person des Dritten, Überbelegung oder sonstiger Unzumutbarkeit.

  4. 4

    Untermietzuschlag

    Ist die Untervermietung nur mit mehr Miete zumutbar, können Sie einen angemessenen Zuschlag verlangen.

  5. 5

    Schriftlich entscheiden

    Halten Sie Erlaubnis oder Ablehnung mit Begründung schriftlich fest.

  6. 6

    Zustand beim Einzug

    Gehen Sie beim Einzug des Untermieters durch jeden Raum und halten Sie jede Spur fest.

Warum das wichtig ist

Nach § 553 BGB kann der Mieter die Erlaubnis verlangen, einen Teil der Wohnung unterzuvermieten, wenn er ein berechtigtes Interesse hat. Lehnen Sie zu Unrecht ab, kann er nach § 540 Abs. 1 S. 2 BGB mit gesetzlicher Frist kündigen.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Muss ich die Untervermietung der ganzen Wohnung erlauben?

Nein. Der Anspruch auf Erlaubnis gilt nur für einen Teil der Wohnung (§ 553 Abs. 1 BGB). Überlässt der Mieter die ganze Wohnung ohne Erlaubnis, ist das ein Kündigungsgrund (§ 540, § 543 BGB).

Darf ich einen Untermietzuschlag verlangen?

Ja, wenn Ihnen die Untervermietung nur mit mehr Miete zuzumuten ist (§ 553 Abs. 2 BGB). Maßstab ist die tatsächliche Mehrbelastung, etwa höhere Betriebskosten, kein fester Prozentsatz.

Ist die Untervermietung über Airbnb erlaubt?

Kurzzeitige Vermietung an wechselnde Gäste ist nach dem BGH regelmäßig kein berechtigtes Interesse. Sie müssen sie nicht erlauben, und ohne Ihre Zustimmung kann sie zur Kündigung führen.

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Zieht bald ein Untermieter ein?

Gehen Sie beim Einzug des Untermieters durch jeden Raum und halten Sie den Zustand fest. BildProof führt Sie durch die Wohnung und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.

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