WG: Miete und Nebenkosten fair aufteilen (2026)
WG: Miete und Nebenkosten fair aufteilen
Außen haften alle voll (§ 421 BGB). Innen gilt Ihre Vereinbarung, im Zweifel die gleiche Quote (§ 426 BGB).
Sie dürfen jede faire Aufteilung vereinbaren: pro Kopf, nach Zimmergröße oder nach Verbrauch. Der Vermieter muss sich daran nicht halten. Für ihn zählt der Vertrag.
§ 426 Abs. 1 BGBIn 60 Sekunden
Im Außenverhältnis zum Vermieter haftet beim gemeinsamen Vertrag jede Person für die volle Miete (§ 421 BGB). Er darf sich an eine einzige halten.
Im Innenverhältnis zählt Ihre Vereinbarung; ohne Absprache gilt im Zweifel die gleiche Quote (§ 426 BGB).
Springen Sie für einen säumigen Mitbewohner ein, zahlen Sie nicht aus Nettigkeit, sondern erfüllen eine gemeinsame Schuld. Dokumentieren Sie, wer was gezahlt hat, als Grundlage Ihres Ausgleichsanspruchs.
Beim Modell Hauptmieter plus Untermieter trägt allein der Hauptmieter das Ausfallrisiko gegenüber dem Vermieter.
Die Nebenkostenabrechnung kommt für die Mietpartei als Ganzes: prüfen Sie sie gemeinsam und teilen Sie erst danach intern auf.
Der Gesetzestext
Die Gesamtschuldner sind im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Kann von einem Gesamtschuldner der auf ihn entfallende Beitrag nicht erlangt werden, ist der Ausfall von den übrigen zu tragen.
Zwei WG-Modelle, zwei Haftungslagen
| Punkt | Gemeinsamer Hauptmietvertrag | Hauptmieter plus Untermieter |
|---|---|---|
| Wer ist Mieter? | alle gleichberechtigt | nur der Hauptmieter |
| Haftung zum Vermieter | alle gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) | nur der Hauptmieter |
| Ausfallrisiko | tragen alle gemeinsam | trägt der Hauptmieter |
| Untervermietung | — | Erlaubnis nötig (§ 553 BGB) |
Wie Sie die Kosten aufteilen, und für wen sich was eignet
| Schlüssel | Wie es funktioniert | Passt gut für |
|---|---|---|
| Pro Kopf | alle zahlen gleich viel | gleich große Zimmer, Gemeinschaftskosten |
| Nach Zimmergröße (qm) | Anteil = eigene qm ÷ Gesamt-qm | unterschiedlich große Zimmer (Grundmiete) |
| Nach Verbrauch | nach erfassten Werten | Strom, Warmwasser, wenn messbar |
Wie die Abrechnung selbst zu prüfen ist, steht in Nebenkostenabrechnung prüfen.
Was das für die beiden Seiten heißt
- Legen Sie den Verteilschlüssel gemeinsam fest und halten Sie ihn schriftlich.
- Dokumentieren Sie jede Zahlung. Das trägt den Ausgleichsanspruch.
- Prüfen Sie die Nebenkostenabrechnung gemeinsam, bevor Sie intern aufteilen.
- Regeln Sie den Auszug eines Mitbewohners schriftlich, nicht per Handschlag.
- Die interne Aufteilung der WG bindet Sie nicht. Für Sie zählt der Vertrag.
- Beim gemeinsamen Vertrag können Sie sich an eine einzige Person halten.
- Die Abrechnung erstellen Sie für die Mietpartei, nicht je Zimmer.
- Einen Mieterwechsel in der WG sollten Sie vertraglich nachvollziehen.
Häufige Fehler
Im Außenverhältnis haftet jede Person voll (§ 421 BGB).
Ohne Nachweis lässt sich der Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB kaum durchsetzen.
Sie kommt für die Mietpartei, prüfen Sie sie gemeinsam.
Ohne saubere Vertragsanpassung haften unter Umständen weiterhin die Falschen.
Nächste Schritte
Vertragslage klären: gemeinsamer Hauptmietvertrag oder Untermiete?
Verteilschlüssel festlegen, pro Kopf, nach Quadratmetern, nach Verbrauch oder gemischt.
Eine schriftliche WG-Vereinbarung aufsetzen: wer zahlt welchen Anteil, bis wann, auf welches Konto.
Die Nebenkostenabrechnung gemeinsam prüfen und den Mieterwechsel sauber regeln.
Häufige Fragen
Haftet in der WG jeder für die volle Miete?
Wenn alle als gleichberechtigte Mieter im selben Mietvertrag stehen, ja: Sie haften als Gesamtschuldner (§ 421 BGB). Der Vermieter kann die gesamte Miete von jedem Einzelnen verlangen – insgesamt aber nur einmal. Zahlt ein Mitbewohner seinen Anteil nicht, kann der Vermieter sich an die anderen halten. Diese können den ausgelegten Betrag intern zurückfordern (§ 426 BGB).
Wie teilen wir Miete und Nebenkosten intern auf?
Frei, solange sich alle einig sind. Im Zweifel – also ohne abweichende Vereinbarung – gilt nach § 426 Abs. 1 BGB die gleiche Quote für alle. Üblich und fair sind drei Schlüssel: pro Kopf (alle gleich), nach Zimmergröße (wer mehr qm bewohnt, zahlt mehr) oder nach Verbrauch (z. B. für Strom oder Warmwasser, wo erfassbar). Halten Sie die gewählte Aufteilung schriftlich fest.
Was ist der Unterschied zwischen Hauptmietvertrag und Untermiete in der WG?
Bei einem gemeinsamen Hauptmietvertrag sind alle direkt Mieter und haften gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Bei einer Hauptmieter-Untermieter-WG ist nur eine Person Hauptmieter; sie vermietet Zimmer an die anderen unter (mit Erlaubnis nach § 553 BGB). Dann haftet nur der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter und trägt das Ausfallrisiko, wenn ein Untermieter nicht zahlt.
Wer bekommt die Nebenkostenabrechnung in der WG?
Der Vermieter erstellt eine Nebenkostenabrechnung für die Mietpartei – also für die im Vertrag genannten Mieter bzw. den Hauptmieter. Die interne Aufteilung auf die Zimmer übernimmt die WG selbst, nach dem vereinbarten Schlüssel. Die 12-Monats-Fristen aus § 556 Abs. 3 BGB gelten gegenüber der Mietpartei – prüfen Sie die Abrechnung also gemeinsam und rechtzeitig.
Ein Mitbewohner zieht aus – wer haftet dann?
Solange ein Mitbewohner im Hauptmietvertrag steht, haftet er weiter mit – auch nach dem Auszug –, bis er aus dem Vertrag entlassen wird oder der Vertrag endet. Ein sauberer Mieterwechsel (Entlassung des Ausziehenden, Aufnahme des Nachfolgers durch eine Vertragsänderung mit dem Vermieter) schafft hier Klarheit. Regeln Sie zugleich Kaution und offene Nebenkosten intern.
- § 421 BGB
- § 426 BGB
- § 553 BGB
- § 556 BGB
- § 421 BGB – Gesamtschuldner (gesetze-im-internet.de)
- § 426 BGB – Ausgleichungspflicht (gesetze-im-internet.de)
Diese Seite gibt allgemeine Informationen zum Stand des angegebenen Datums. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.