WG-Nebenkosten: Miete fair aufteilen

Wie Sie Miete und Nebenkosten in der WG aufteilen und wer gegenüber dem Vermieter haftet.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20262 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Teilen Sie so, wie Sie es in der WG vereinbaren, etwa pro Kopf, nach Zimmergröße oder nach Verbrauch, ohne Absprache gelten gleiche Teile. Halten Sie die Aufteilung schriftlich fest und notieren Sie, wer was gezahlt hat.

Wie können Sie in der WG aufteilen?

Einen festen Schlüssel schreibt das Gesetz nicht vor. Wichtig ist, dass alle wissen, was gilt.

  1. 1

    Pro Kopf

    Jede Person zahlt denselben Anteil.

  2. 2

    Nach Zimmergröße

    Ihr Anteil ist Ihre Zimmerfläche geteilt durch die Gesamtfläche.

  3. 3

    Nach Verbrauch

    Wer mehr verbraucht, zahlt einen größeren Anteil.

  4. 4

    Gemischt

    Sie können die Schlüssel auch kombinieren, etwa die Grundmiete nach Zimmergröße.

  5. 5

    Schriftlich

    Eine WG-Vereinbarung regelt, wer welchen Anteil zahlt, bis wann und auf welches Konto.

  6. 6

    Zahlungen notieren

    Schreiben Sie auf, wer was gezahlt hat.

Warum das wichtig ist

Nach § 421 BGB kann der Vermieter beim gemeinsamen Mietvertrag die volle Miete von jeder Person verlangen. Untereinander sind Sie nach § 426 Abs. 1 BGB zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit Sie nichts anderes vereinbart haben.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Haftet in der WG jeder für die volle Miete?

Stehen alle im selben Mietvertrag, haftet jede Person für die volle Miete (§ 421 BGB), der Vermieter bekommt sie aber insgesamt nur einmal. Wer für einen Mitbewohner einspringt, kann den Betrag von ihm zurückfordern (§ 426 BGB).

Wer bekommt die Nebenkostenabrechnung in der WG?

Die Abrechnung geht an alle Mieter im Vertrag oder an den Hauptmieter, die Aufteilung auf die Zimmer macht die WG selbst. Einwände sind innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang möglich (§ 556 Abs. 3 BGB), prüfen Sie sie also gemeinsam und rechtzeitig.

Wie teile ich die Miete nach Zimmergröße auf?

Ihr Anteil ist Ihre Zimmerfläche geteilt durch die Gesamtfläche. Das passt gut für die Grundmiete, wenn die Zimmer unterschiedlich groß sind.

Mehr dazu

Auch zum Thema: Zimmer zur Untermiete: Was Untermieter wissen müssenKaution in der Studenten-WG: wer zahlt, wer bekommt sie?Untermieter aufnehmen: Erlaubnis beim Vermieter einholenAlle Ratgeber: WG & Untermiete

Steht bald ein Umzug an?

Beim Ein- und Auszug entscheidet sich, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wird. BildProof hält jeden Raum fest und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.

Nachweis erstellen

Miet-Updates

Bleiben Sie beim Mieten in Deutschland auf dem Laufenden.

Mietregeln ändern sich. Wir erklären die wichtigen Änderungen verständlich. Sie bekommen gelegentlich ein Update, wenn eine wichtige Änderung im Mietrecht Sie als Mieter, Vermieter oder Hausverwaltung betreffen könnte, einfach erklärt und ohne Juristendeutsch.

Kein Spam. Nur nützliche Updates. Jederzeit abbestellbar. Datenschutz