WG-Nebenkosten: Miete fair aufteilen
Wie Sie Miete und Nebenkosten in der WG aufteilen und wer gegenüber dem Vermieter haftet.
Teilen Sie so, wie Sie es in der WG vereinbaren, etwa pro Kopf, nach Zimmergröße oder nach Verbrauch, ohne Absprache gelten gleiche Teile. Halten Sie die Aufteilung schriftlich fest und notieren Sie, wer was gezahlt hat.
Wie können Sie in der WG aufteilen?
Einen festen Schlüssel schreibt das Gesetz nicht vor. Wichtig ist, dass alle wissen, was gilt.
- 1
Pro Kopf
Jede Person zahlt denselben Anteil.
- 2
Nach Zimmergröße
Ihr Anteil ist Ihre Zimmerfläche geteilt durch die Gesamtfläche.
- 3
Nach Verbrauch
Wer mehr verbraucht, zahlt einen größeren Anteil.
- 4
Gemischt
Sie können die Schlüssel auch kombinieren, etwa die Grundmiete nach Zimmergröße.
- 5
Schriftlich
Eine WG-Vereinbarung regelt, wer welchen Anteil zahlt, bis wann und auf welches Konto.
- 6
Zahlungen notieren
Schreiben Sie auf, wer was gezahlt hat.
Warum das wichtig ist
Nach § 421 BGB kann der Vermieter beim gemeinsamen Mietvertrag die volle Miete von jeder Person verlangen. Untereinander sind Sie nach § 426 Abs. 1 BGB zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit Sie nichts anderes vereinbart haben.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Haftet in der WG jeder für die volle Miete?
Stehen alle im selben Mietvertrag, haftet jede Person für die volle Miete (§ 421 BGB), der Vermieter bekommt sie aber insgesamt nur einmal. Wer für einen Mitbewohner einspringt, kann den Betrag von ihm zurückfordern (§ 426 BGB).
Wer bekommt die Nebenkostenabrechnung in der WG?
Die Abrechnung geht an alle Mieter im Vertrag oder an den Hauptmieter, die Aufteilung auf die Zimmer macht die WG selbst. Einwände sind innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang möglich (§ 556 Abs. 3 BGB), prüfen Sie sie also gemeinsam und rechtzeitig.
Wie teile ich die Miete nach Zimmergröße auf?
Ihr Anteil ist Ihre Zimmerfläche geteilt durch die Gesamtfläche. Das passt gut für die Grundmiete, wenn die Zimmer unterschiedlich groß sind.
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