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Ratgeber / Recht & Pflichten

Recht & Pflichten

Mängel, Mietminderung, Lärm und weitere Rechte rund ums Wohnen.

Mängel, Lärm, Zutritt, Haustiere: Im laufenden Mietverhältnis entscheiden die §§ 535–536c BGB, wer was dulden, melden oder reparieren muss. Der Hebel des Mieters ist die Mängelanzeige samt Mietminderung; der des Vermieters die Abmahnung. Fast immer gewinnt die Seite, die den Zustand belegen kann.

Die Ratgeber erklären beide Perspektiven – vom Schimmel über die Ruhestörung bis zur Frage, wann der Vermieter die Wohnung betreten darf.

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