Energieausweis: Pflichten bei der Vermietung

Wann Sie den Energieausweis zeigen, was in die Anzeige gehört und wie lange er gilt.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20261 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Zeigen Sie den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert und geben Sie dem neuen Mieter nach Vertragsschluss eine Kopie. In die Anzeige gehören die Kennwerte aus dem Ausweis.

Was verlangt die Energieausweis-Pflicht?

Die Pflicht beginnt schon beim Inserat, nicht erst beim Vertrag.

  1. 1

    Gültiger Ausweis

    Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung (§ 79 Abs. 3 GEG).

  2. 2

    Angaben im Inserat

    Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse.

  3. 3

    Bei der Besichtigung

    Unaufgefordert vorlegen, ein deutlich sichtbarer Aushang genügt.

  4. 4

    Kopie für den Mieter

    Geben Sie dem Mieter sofort nach Vertragsschluss eine Kopie.

  5. 5

    Verbrauchsausweis

    Ab fünf Wohnungen oder bei Bauantrag ab dem 1. November 1977 erlaubt.

  6. 6

    Bußgeld

    Verstöße können mit bis zu 10.000 € geahndet werden (§ 108 Abs. 2 GEG).

Warum das wichtig ist

Nach § 80 Abs. 4 und 5 GEG müssen Sie den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen und nach Vertragsschluss übergeben. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten nach § 108 Abs. 2 GEG.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Welches Bußgeld droht ohne Energieausweis?

Bis zu 10.000 € (§ 108 Abs. 2 GEG). Jede einzelne fehlerhafte Anzeige kann ein eigener Verstoß sein.

Wann brauche ich keinen Energieausweis?

Keine Pflicht gibt es unter anderem für Baudenkmäler (§ 79 Abs. 4 GEG) und kleine Gebäude bis 50 m² Nutzfläche. Auch wenn der Mietvertrag mit demselben Mieter ohne neuen Vertrag weiterläuft, müssen Sie ihn nicht vorlegen.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung (§ 79 Abs. 3 GEG). Prüfen Sie vor dem Inserat, ob Ihr Ausweis noch gilt.

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