Mängelanzeige vom Mieter: Was Vermieter jetzt tun müssen
Wie Sie auf eine Mängelanzeige reagieren und festhalten, wann die Reparatur fertig war.
Bestätigen Sie den Eingang schnell, nennen Sie einen Termin und lassen Sie reparieren, auch wenn es teuer wird. Halten Sie fest, wann die Reparatur fertig war, denn bis dahin mindert sich die Miete.
Was ist nach einer Mängelanzeige zu tun?
Die Pflicht zur Reparatur steht fest. Wichtig ist, dass Sie zügig reagieren und den Ablauf nachvollziehbar festhalten.
- 1
Eingang bestätigen
Antworten Sie schnell und nennen Sie dem Mieter einen Termin.
- 2
Dringlichkeit einschätzen
In der Praxis gelten 24 bis 48 Stunden bei akuter Gefahr, 1 bis 2 Wochen bei erheblichen und bis zu 4 Wochen bei kleinen Schäden.
- 3
Reparieren lassen
Ihre Pflicht hängt nicht davon ab, ob sich die Reparatur für Sie lohnt.
- 4
Frist beachten
Lassen Sie eine Frist des Mieters verstreichen, darf er selbst reparieren lassen, auf Ihre Kosten.
- 5
Ausnahmen kennen
Bagatellen und vom Mieter verursachte Schäden sind ausgenommen. Eine wirksame Kleinreparaturklausel verlagert nur die Kosten kleiner Reparaturen auf den Mieter, nicht die Reparatur selbst.
- 6
Ergebnis festhalten
Fotografieren Sie die reparierte Stelle, sobald die Arbeit fertig ist.
Warum das wichtig ist
Nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB müssen Sie die Wohnung während der Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten. Nach § 536 BGB mindert sich die Miete ab der Anzeige, bis die Reparatur fertig ist.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Ist der Vermieter verpflichtet, jeden Mangel zu reparieren?
Ja, grundsätzlich jeden, egal was die Reparatur kostet (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB). Ausgenommen sind nur Bagatellen und vom Mieter verursachte Schäden. Bei Kleinreparaturen kann eine wirksame Klausel nur die Kosten auf den Mieter abwälzen, die Reparatur selbst bleibt Ihre Sache.
Wie schnell muss ich nach einer Mängelanzeige reparieren?
Eine feste Frist gibt es nicht, sie richtet sich nach der Dringlichkeit. In der Praxis gelten 24 bis 48 Stunden bei akuter Gefahr, 1 bis 2 Wochen bei erheblichen und bis zu 4 Wochen bei kleinen Schäden.
Ab wann mindert sich die Miete?
Ab der Mängelanzeige, ohne dass eine Frist verstreichen muss (§ 536 BGB). Die Minderung endet, sobald die Reparatur fertig ist.
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