Mangelanzeige: Schaden melden und Reparatur einfordern

Wie Sie einen Schaden in der Mietwohnung richtig melden, damit Ihre Rechte erhalten bleiben.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20261 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Melden Sie einen Schaden sofort dem Vermieter, schriftlich mit Datum und Fotos, und setzen Sie eine Frist von etwa 14 Tagen. Selbst reparieren dürfen Sie nur bei Verzug des Vermieters oder im Notfall.

Wie melden Sie einen Schaden richtig?

Die Mangelanzeige ist die Voraussetzung für fast alle weiteren Rechte. Diese Punkte machen sie belastbar.

  1. 1

    Unverzüglich

    Melden Sie den Schaden ohne schuldhaftes Zögern, sobald Sie ihn bemerken.

  2. 2

    Schriftlich

    Auch mündlich gilt, zum Beweis melden Sie aber immer in Textform.

  3. 3

    Mit Datum

    Schreiben Sie auf, wann Sie den Schaden gemeldet haben, denn die Anzeige zählt ab dem Zugang.

  4. 4

    Fotos

    Fotografieren Sie den Schaden und den Raum um ihn herum.

  5. 5

    Frist setzen

    Bei gewöhnlichen Schäden etwa 14 Tage, bei Heizungsausfall im Winter nur wenige Tage.

  6. 6

    Nicht vorschnell reparieren

    Selbst reparieren dürfen Sie nur, wenn der Vermieter in Verzug ist oder ein Notfall vorliegt.

Warum das wichtig ist

Nach § 535 Abs. 1 BGB muss der Vermieter die Wohnung in gebrauchsfähigem Zustand erhalten. Nach § 536c BGB müssen Sie einen Mangel aber unverzüglich anzeigen, sonst können Minderung, Schadensersatz und Kündigungsrecht verloren gehen.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Mein Vermieter repariert nicht. Welche Frist muss ich setzen?

Eine angemessene Frist, bei gewöhnlichen Schäden etwa 14 Tage. Fallen im Winter Heizung oder Warmwasser aus, sind nur wenige Tage oder sofortige Hilfe angemessen (§ 536a Abs. 2 Nr. 2 BGB).

Darf ich die Reparatur selbst machen und die Kosten von der Miete abziehen?

Nur wenn der Vermieter nach Ihrer Anzeige die Frist verstreichen lässt oder ein echter Notfall vorliegt (§ 536a Abs. 2 BGB). Sonst bekommen Sie in der Regel nichts ersetzt.

Muss eine Mangelanzeige schriftlich sein?

Nein, eine Form ist nicht vorgeschrieben, auch mündlich gilt. Zum Beweis melden Sie aber immer in Textform, mit Datum und Fotos. Wer zu spät meldet, kann Minderung, Schadensersatz und Kündigungsrecht verlieren (§ 536c Abs. 2 BGB).

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Halten Sie den Schaden fest und melden Sie ihn schriftlich mit Frist. BildProof führt Sie durch jeden Raum und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht, den Sie mitschicken können.

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