Schimmel in der Mietwohnung: Ihre Rechte und was Sie tun sollten

Wie Sie Schimmel richtig melden, dokumentieren und wann Ihre Miete gemindert ist.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20261 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Melden Sie den Schimmel sofort schriftlich dem Vermieter und fotografieren Sie ihn zusammen mit dem Raum. Zahlen Sie die volle Miete unter Vorbehalt weiter, bis Höhe und Ursache geklärt sind.

Was tun Sie bei Schimmel?

Es kommt auf die Reihenfolge an. Diese Schritte sichern Ihre Rechte.

  1. 1

    Sofort melden

    Zeigen Sie den Schimmel dem Vermieter unverzüglich schriftlich an (§ 536c BGB).

  2. 2

    Fotografieren

    Halten Sie den Schimmel und den Raum um ihn herum fest, damit Ausmaß und Lage erkennbar sind.

  3. 3

    Unter Vorbehalt zahlen

    Zahlen Sie die volle Miete unter Vorbehalt weiter, bis Höhe und Ursache geklärt sind.

  4. 4

    Minderung

    Die Miete ist für die Dauer des Befalls automatisch gemindert, wenn Sie ihn nicht selbst verursacht haben.

  5. 5

    Ursache

    Zuerst muss der Vermieter zeigen, dass die Ursache nicht aus seinem Bereich stammt.

  6. 6

    Heizen und Lüften

    Erst danach müssen Sie beweisen, dass Sie richtig geheizt und gelüftet haben.

Warum das wichtig ist

Nach § 536c BGB müssen Sie Schäden, die sich während der Mietzeit zeigen, unverzüglich anzeigen. Wer zu spät meldet, kann das Recht auf Minderung verlieren und für Folgeschäden haften.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Muss ich Schimmel dem Vermieter melden?

Ja, sofort und schriftlich (§ 536c BGB). Wer zu spät meldet, kann das Recht auf Minderung verlieren und für Folgeschäden haften.

Wie viel Mietminderung bekomme ich bei Schimmel?

Das richtet sich nach Schwere, Ausdehnung und Lage des Befalls, eine gesetzliche Tabelle gibt es nicht. Urteile reichen von etwa 5 % bei kleinen Flecken im Bad bis zu 100 % bei massivem, gesundheitsgefährdendem Befall.

Kann ich die Miete bei Schimmel auch dann mindern, wenn ich vielleicht falsch gelüftet habe?

Ja, solange nicht feststeht, dass Sie den Schimmel verursacht haben. Mindern Sie aber nur unter Vorbehalt, damit Sie nicht in Zahlungsverzug geraten (§ 543 BGB).

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Haben Sie Schimmel entdeckt?

Melden Sie ihn schriftlich und halten Sie das Ausmaß fest, bevor sich etwas ändert. BildProof führt Sie durch jeden Raum und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.

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