Lärm und Ruhestörung: Ihre Rechte als Mieter
Wann Lärm in der Mietwohnung ein Grund zur Mietminderung ist und was Sie zuerst tun sollten.
Schreiben Sie jede Störung mit Datum, Uhrzeit und Dauer auf und melden Sie den Lärm schriftlich beim Vermieter. Bleibt starker Lärm, den Sie nicht selbst verursachen, sinkt die Miete, solange er dauert.
Was tun bei Lärm in der Mietwohnung?
Sie brauchen keinen Anwalt, um anzufangen. Wichtig ist, dass Sie den Lärm belegen und dem Vermieter melden.
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Lärmprotokoll
Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Dauer und Art jeder Störung.
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Schriftlich melden
Melden Sie den Lärm dem Vermieter schriftlich und nachweisbar, mit einer angemessenen Frist.
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Quelle egal
Auch Lärm aus der Nachbarwohnung, von einer Baustelle oder aus einem Gewerbe im Haus zählt.
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Nachtruhe
Üblicherweise gilt von 22 bis 6 Uhr nur Zimmerlautstärke.
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Kinderlärm
Normalen Kinderlärm müssen Sie in der Regel hinnehmen.
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Miete mindern
Bleibt der Lärm, mindern Sie die Miete je nach Schwere, aber erst nach der Meldung.
Warum das wichtig ist
Nach § 536 BGB sinkt die Miete automatisch, solange ein erheblicher Mangel wie starker Lärm besteht. Dafür müssen Sie ihn dem Vermieter melden (§ 536c BGB).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Welche Ruhezeiten gelten in der Mietwohnung?
Die Nachtruhe gilt üblicherweise von 22 bis 6 Uhr, dann ist nur Zimmerlautstärke erlaubt. Eine gesetzliche Mittagsruhe gibt es bundesweit nicht, Hausordnung oder Mietvertrag legen aber oft 13 bis 15 Uhr fest.
Wie viel Miete darf ich bei Lärm mindern?
Das hängt von Schwere und Dauer ab, eine feste Tabelle gibt es nicht (§ 536 BGB). Gerichte haben bei lauten Nachbarn etwa 10 % zugesprochen (AG Bergheim, 23 C 147/12), bei dauerhafter nächtlicher Ruhestörung in Einzelfällen bis zu 50 %.
Darf ich die Miete bei Lärm einfach kürzen?
Nicht ohne Meldung. Melden Sie den Lärm zuerst schriftlich beim Vermieter (§ 536c BGB). Wer ohne schriftliche Meldung kürzt, riskiert, das Recht auf Minderung zu verlieren und in Zahlungsverzug zu geraten.
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