Energieausweis nicht erhalten? Ihre Rechte als Mieter (2026)
Energieausweis nicht erhalten? Ihre Rechte als Mieter
Unaufgefordert, spätestens bei der Besichtigung, und nach Vertragsschluss als Kopie (§ 80 Abs. 4 und 5 GEG).
Schon in der Immobilienanzeige müssen Pflichtangaben wie Energiekennwert und Effizienzklasse stehen (§ 87 GEG). Sie müssen nicht danach fragen.
§ 80 Abs. 4 und 5 GEGIn 60 Sekunden
Der Energieausweis ordnet das Gebäude einer Klasse von A+ bis H zu und nennt einen Energiekennwert in kWh pro Quadratmeter und Jahr: für Sie vor allem ein Frühwarnsystem für die Heizkosten.
Das GEG sieht drei getrennte Pflichten vor: Pflichtangaben in der kommerziellen Anzeige (§ 87 GEG), unaufgeforderte Vorlage spätestens bei der Besichtigung und Übergabe einer Kopie unverzüglich nach Vertragsschluss (§ 80 Abs. 4 GEG).
Findet keine Besichtigung statt, ist der Ausweis unverzüglich vorzulegen, sobald Sie ihn anfordern.
Die Vorlagepflicht ist eine ordnungsrechtliche Pflicht, kein Teil Ihres Mietvertrags: Legt der Vermieter nichts vor, folgt daraus weder eine Mietminderung (§ 536 BGB) noch ein Schadensersatzanspruch.
Ein Bedarfsausweis bewertet die Bausubstanz objektiv; ein Verbrauchsausweis bildet nur den Verbrauch der Vormieter ab und ist je nach deren Heizverhalten verzerrt.
Der Gesetzestext
Spätestens bei der Besichtigung ist dem Interessenten der Energieausweis oder eine Kopie vorzulegen; findet keine Besichtigung statt, spätestens auf Verlangen. Unverzüglich nach Abschluss des Vertrags ist der Ausweis oder eine Kopie zu übergeben. Absatz 5 erstreckt diese für den Verkauf formulierten Regeln auf Vermietung, Verpachtung und Leasing, und damit auf Vermieter wie Makler.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Beide Arten sagen unterschiedlich viel über die tatsächlich zu erwartenden Heizkosten aus.
| Merkmal | Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis |
|---|---|---|
| Grundlage | technische Berechnung der Bausubstanz (Dämmung, Fenster, Heizung) | tatsächlicher Heiz- und Warmwasserverbrauch der letzten drei Jahre |
| Einfluss der Bewohner | keiner, objektive Gebäudebewertung | stark, hängt vom Heizverhalten der Vormieter ab |
| Aussagekraft für Sie | belastbare energetische Einordnung | nur ein grober Anhaltspunkt, je nach Vornutzung verzerrt |
| Gültigkeit | 10 Jahre ab Ausstellung | 10 Jahre ab Ausstellung |
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat diese Regeln 2020 von der früheren Energieeinsparverordnung (EnEV) übernommen und fortgeführt. Maßgeblich ist heute das GEG.
Was das für die beiden Seiten heißt
- Erwarten Sie den Ausweis unaufgefordert. Sie müssen nicht danach fragen.
- Prüfen Sie, ob es ein Bedarfs- oder ein Verbrauchsausweis ist; nur ersterer bewertet das Gebäude objektiv.
- Gleichen Sie die Angaben in der Anzeige mit dem Ausweis ab.
- Lassen Sie sich nach Vertragsschluss die Kopie geben.
- Legen Sie unaufgefordert vor oder hängen Sie den Ausweis sichtbar aus.
- Nehmen Sie alle Pflichtangaben nach § 87 GEG in jede Anzeige auf.
- Übergeben Sie die Kopie unverzüglich nach Vertragsschluss.
- Verwenden Sie keinen Ausweis, der älter als zehn Jahre ist.
Häufige Fehler
Er muss unaufgefordert vorliegen, spätestens bei der Besichtigung.
Die Pflicht ist ordnungsrechtlich; der Ausweis sagt etwas über das Gebäude, nicht über einen Mangel Ihrer Wohnung.
Er bildet das Heizverhalten der Vormieter ab, nicht die Qualität des Gebäudes.
Nächste Schritte
Die Pflichtangaben in der Anzeige lesen, bevor Sie besichtigen.
Bei der Besichtigung den Ausweis erwarten. Er muss unaufgefordert vorliegen.
Ausweistyp und Ausstellungsdatum prüfen.
Nach Vertragsschluss die Kopie einfordern.
Häufige Fragen
Muss mir der Vermieter den Energieausweis zeigen?
Ja. Nach § 80 Abs. 4 und 5 GEG muss der Vermieter Ihnen den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen. Sie müssen nicht danach fragen. Findet keine Besichtigung statt, muss er ihn unverzüglich vorlegen, sobald Sie ihn anfordern. Nach Abschluss des Mietvertrags haben Sie Anspruch auf eine Kopie.
Was steht im Energieausweis und was bedeutet er für meine Heizkosten?
Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität des Gebäudes und ordnet es einer Energieeffizienzklasse von A+ bis H zu. Der Energiekennwert (in kWh pro Quadratmeter und Jahr) ist ein Anhaltspunkt für die zu erwartenden Heizkosten. Eine schlechte Klasse (G oder H) deutet auf hohe Nebenkosten hin. Eine rechtlich verbindliche Garantie für Ihre konkreten Kosten ist der Wert aber nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?
Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der Bausubstanz (Dämmung, Fenster, Heizung) und ist vom Verhalten der Bewohner unabhängig. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Heizverbrauch der letzten drei Jahre und hängt stark vom Nutzungsverhalten der Vormieter ab. Beide sind nach Ausstellung zehn Jahre gültig.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig (§ 79 Abs. 3 GEG). Maßgeblich ist das Datum der Ausstellung, nicht der erste Einsatz. Bereits ausgestellte Ausweise behalten ihre zehnjährige Gültigkeit, auch über Reformstichtage hinaus.
Kann ich die Miete mindern, wenn der Vermieter keinen Energieausweis vorlegt?
Nein. Der Energieausweis wird nicht Bestandteil des Mietvertrags. Aus einer fehlenden Vorlage ergeben sich keine mietvertraglichen Ansprüche auf Mietminderung (§ 536 BGB) oder Schadensersatz. Die Vorlagepflicht ist eine ordnungsrechtliche Pflicht nach § 80 GEG. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis 10.000 Euro (§ 108 GEG), die die zuständige Behörde verfolgt.
Welche Angaben muss eine Wohnungsanzeige enthalten?
Liegt bereits ein Energieausweis vor, muss eine kommerzielle Immobilienanzeige nach § 87 GEG mehrere Pflichtangaben enthalten: die Art des Ausweises (Bedarf oder Verbrauch), den Energiekennwert, den wesentlichen Energieträger der Heizung, das Baujahr und die Energieeffizienzklasse. Fehlen diese Angaben, ist das eine Ordnungswidrigkeit (§ 108 GEG).
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