Energieausweis: Ihre Rechte als Mieter

Wann Sie den Energieausweis sehen dürfen, was er aussagt und was gilt, wenn er fehlt.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20262 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Der Vermieter muss Ihnen den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung zeigen und nach Vertragsschluss eine Kopie geben. Fehlt er, dürfen Sie nicht die Miete mindern, aber die Behörde kann ein Bußgeld verhängen.

Was sollten Sie zum Energieausweis wissen?

Die Energiedaten begleiten Sie von der Anzeige bis zum Vertrag. So lesen Sie sie richtig.

  1. 1

    In der Anzeige

    Energiekennwert und Effizienzklasse müssen schon in der Anzeige stehen (§ 87 GEG).

  2. 2

    Bei der Besichtigung

    Der Vermieter muss den Ausweis spätestens dann zeigen, ohne dass Sie fragen.

  3. 3

    Nach Vertragsschluss

    Sie bekommen den Ausweis oder eine Kopie ausgehändigt.

  4. 4

    Klasse A+ bis H

    Die Klasse ist ein Hinweis auf die Heizkosten, keine Garantie.

  5. 5

    10 Jahre gültig

    So lange gilt ein Energieausweis ab Ausstellung.

  6. 6

    Bedarf oder Verbrauch

    Nur der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude selbst, der Verbrauchsausweis zeigt das Heizen der Vormieter.

Warum das wichtig ist

Nach § 80 Abs. 4 und 5 GEG muss der Vermieter den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen und nach Vertragsschluss übergeben. Legt er ihn nicht vor, kann die Behörde ein Bußgeld bis 10.000 Euro verhängen (§ 108 GEG).

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Muss mir der Vermieter den Energieausweis zeigen?

Ja, spätestens bei der Besichtigung und ohne dass Sie fragen (§ 80 Abs. 4 und 5 GEG). Gibt es keine Besichtigung, muss er ihn sofort zeigen, wenn Sie danach fragen.

Kann ich die Miete mindern, wenn der Vermieter keinen Energieausweis vorlegt?

Nein, denn der Energieausweis wird nicht Teil des Mietvertrags (§ 536 BGB). Die Behörde kann den Vermieter aber mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld belegen (§ 108 GEG).

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?

Nur der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude selbst. Der Verbrauchsausweis zeigt, wie die Vormieter geheizt haben. Beide Werte sind ein Hinweis auf die Heizkosten, keine Garantie.

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