Vermieter in der Wohnung: wann er rein darf

Wann Sie den Vermieter hereinlassen müssen und wann Sie ablehnen dürfen.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20262 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Der Vermieter darf nur mit konkretem Anlass und nach rechtzeitiger Ankündigung in Ihre Wohnung, außer im echten Notfall. Bei einem berechtigten Termin bieten Sie eine passende Zeit an, eine Vertrauensperson genügt.

Wann darf der Vermieter in die Wohnung?

Ein allgemeines Zutrittsrecht hat der Vermieter nicht. Es braucht einen Anlass und eine Ankündigung.

  1. 1

    Reparatur

    Angekündigte Reparatur- und Wartungstermine müssen Sie dulden.

  2. 2

    Ablesung

    Auch eine Ablesung ist ein konkreter Anlass für einen Termin.

  3. 3

    Besichtigung

    Eine Besichtigung ist ein Anlass, wenn sie rechtzeitig angekündigt wird.

  4. 4

    Routinetermin

    Etwa drei bis vier Tage bis zwei Wochen Vorlauf.

  5. 5

    Dringende Reparatur

    Teils genügen 24 bis 48 Stunden Vorlauf.

  6. 6

    Echter Notfall

    Bei einem Wasserrohrbruch braucht es keine Ankündigung.

Warum das wichtig ist

Die Wohnung ist nach Art. 13 GG unverletzlich, und mit dem Mietvertrag erhalten Sie den alleinigen Gebrauch (§ 535 BGB). Ein Zutrittsrecht des Vermieters setzt deshalb einen konkreten Anlass und eine rechtzeitige Ankündigung voraus.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter einen Schlüssel zu meiner Wohnung behalten?

Nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, bei der Übergabe muss er Ihnen alle Schlüssel geben (§ 535 BGB). Auch mit Schlüssel darf er nicht unangekündigt oder in Ihrer Abwesenheit hinein.

Was kann ich tun, wenn der Vermieter einfach reinkommt?

Das ist verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) und kann als Hausfriedensbruch strafbar sein (§ 123 StGB). Widersprechen Sie schriftlich, schreiben Sie jeden Vorfall mit Datum auf und klagen Sie im Wiederholungsfall auf Unterlassung.

Wie lange vorher muss der Vermieter einen Besuch ankündigen?

Bei Routineterminen etwa drei bis vier Tage bis zwei Wochen vorher, bei dringenden Reparaturen teils 24 bis 48 Stunden. Nur im echten Notfall, etwa bei einem Wasserrohrbruch, braucht er keine Ankündigung.

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