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Darf der Vermieter die Wohnung betreten? (2026)

Das Wichtigste in Kürze

Darf der Vermieter die Wohnung betreten?

Nicht einfach so, nur mit konkretem Anlass und rechtzeitiger Ankündigung.

Mit dem Mietvertrag geht das Hausrecht vollständig auf Sie über (Art. 13 GG, § 535 BGB). Fehlt der Anlass oder die Ankündigung, dürfen Sie ablehnen. Nur im echten Notfall gilt beides nicht.

Art. 13 GG, § 535 BGB

In 60 Sekunden

1

Sobald Sie den Mietvertrag unterschreiben, steht Ihnen die Wohnung zum alleinigen Gebrauch zu und das Hausrecht geht vollständig auf Sie über. Der Vermieter bleibt Eigentümer, hat aber kein generelles Zutrittsrecht.

2

Anerkannte Anlässe sind Reparatur und Wartung, Ablesung der Zähler, Besichtigung bei Verkauf oder Neuvermietung und die Vorabkontrolle vor einer Modernisierung.

3

Kein Grund ist ein anlassloser Kontrollbesuch. Eine pauschale Klausel, die dem Vermieter ein allgemeines oder regelmäßiges Zutrittsrecht einräumt, ist unwirksam.

4

Eine feste Frist steht in keinem Paragrafen: Routinetermine grob drei bis vier Tage bis rund zwei Wochen Vorlauf, dringende Reparaturen teils 24 bis 48 Stunden, echter Notfall ohne Ankündigung.

5

Ein vom Vermieter behaltener Zweitschlüssel gibt ihm kein Recht zu betreten, auch mit Schlüssel gilt: nur mit Anlass, nur nach Ankündigung, nur mit Ihrem Einverständnis.

Der Gesetzestext

Die Wohnung ist nach Art. 13 GG unverletzlich, und mit dem Mietvertrag erhalten Sie den alleinigen Gebrauch (§ 535 BGB). Ein Zutrittsrecht des Vermieters steht in keinem eigenen Paragrafen; es setzt einen konkreten Anlass und eine rechtzeitige Ankündigung voraus, und die Vorlauffristen ergeben sich aus der Rechtsprechung.

Was Sie zulassen müssen – und was Sie ablehnen dürfen

Anlass mit konkretem Grund (zulassen, nach Ankündigung)Was Sie ablehnen dürfen
Reparatur, Wartung, MängelbeseitigungAnlasslose „Kontrollbesuche" ohne Grund
Ablesung der Zähler für die NebenkostenabrechnungUnangekündigtes Erscheinen ohne Notfall
Besichtigung bei geplantem Verkauf oder NeuvermietungBetreten in Ihrer Abwesenheit ohne Ihre Zustimmung
Vorabbesichtigung vor ModernisierungTermine an Sonn-/Feiertagen oder zur Unzeit
Echter Notfall (Wasserrohrbruch, Gasgeruch) – sofortEin vom Vermieter behaltener Schlüssel als „Zutrittsrecht"

Passend dazu: Wohnungsbesichtigung dulden und Mangelanzeige & Reparatur einfordern.

Was das für die beiden Seiten heißt

Für Mieter
  • Prüfen Sie jeden Termin: konkreter Anlass, rechtzeitig angekündigt, zumutbare Uhrzeit?
  • Bei berechtigtem Termin kooperieren. Sie müssen nicht persönlich da sein, eine Vertrauensperson genügt.
  • Bei fehlendem Anlass oder fehlender Ankündigung höflich und schriftlich ablehnen.
  • Unangekündigtes Erscheinen: nicht hereinlassen, außer im echten Notfall.
Für Vermieter
  • Nennen Sie den konkreten Anlass und kündigen Sie rechtzeitig an.
  • Schlagen Sie werktags übliche Zeiten vor und berücksichtigen Sie Terminwünsche.
  • Behalten Sie keinen Zweitschlüssel ohne Einverständnis. Der Mieter kann die Herausgabe verlangen.
  • Betreten Sie auch mit Schlüssel nur nach Ankündigung und mit Zustimmung.

Häufige Fehler

Eine pauschale Zutrittsklausel akzeptieren

Ein allgemeines, anlassloses Zutrittsrecht im Mietvertrag ist unwirksam; Sie müssen es nicht beachten.

Aus Ärger jeden Zutritt verweigern

Legitime, angekündigte Reparatur- und Wartungstermine müssen Sie dulden, sonst drohen Nachteile (BGH, VIII ZR 281/13).

Termine nur mündlich vereinbaren

Ohne schriftliche Spur lässt sich im Streit nicht belegen, was angekündigt war.

Die Schlüsselübergabe nicht klären

Lassen Sie sich bei Einzug bestätigen, wie viele Schlüssel existieren, und bestehen Sie auf Herausgabe aller Schlüssel.

Nächste Schritte

1

Termin prüfen: Anlass, Ankündigung, Uhrzeit.

2

Bei berechtigtem Termin einen passenden Zeitpunkt anbieten.

3

Bei fehlendem Anlass schriftlich ablehnen, mit Verweis auf Art. 13 GG und § 535 BGB.

4

Vorfälle mit Datum und Uhrzeit dokumentieren; bei wiederholter Eigenmacht schriftlich widersprechen.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter ohne Termin in die Wohnung kommen?

Nein. Mit dem Mietvertrag haben Sie das alleinige Hausrecht über die Wohnung (Art. 13 GG, § 535 BGB). Der Vermieter darf nur mit einem konkreten Anlass und nach rechtzeitiger Ankündigung kommen. Erscheint er unangekündigt, müssen Sie ihn nicht hereinlassen. Einzige Ausnahme ist ein echter Notfall wie ein Wasserrohrbruch.

Muss ich Besichtigungen zulassen?

Nur bei einem berechtigten Interesse des Vermieters – etwa für eine konkrete Reparatur oder Wartung, eine Ablesung oder eine Besichtigung bei geplantem Verkauf oder bei Neuvermietung – und auch dann nur nach Ankündigung und zu zumutbaren Zeiten. Anlasslose 'Kontrollbesuche', um nur nachzusehen, ob alles in Ordnung ist, müssen Sie nicht dulden.

Wie viel Vorlauf muss der Vermieter bei der Ankündigung geben?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht – sie ergibt sich aus der Rechtsprechung. Üblich sind je nach Anlass etwa drei bis vier Tage bis hin zu rund zwei Wochen Vorlauf; bei dringenden Reparaturen kann die Frist kürzer sein (teils 24–48 Stunden). Termine sollen werktags zu üblichen Tageszeiten liegen, nicht an Sonn- und Feiertagen oder mitten in der Nacht.

Darf der Vermieter einen Schlüssel zu meiner Wohnung behalten?

Nein, nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung. Bei der Wohnungsübergabe muss er Ihnen alle Schlüssel aushändigen (§ 535 BGB). Ein behaltener Zweitschlüssel ist nur mit Ihrem Einverständnis zulässig – und selbst dann berechtigt der Schlüssel ihn nicht, die Wohnung in Ihrer Abwesenheit oder unangekündigt zu betreten.

Was kann ich tun, wenn der Vermieter einfach reinkommt?

Unbefugtes Betreten ist verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) und kann als Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) strafbar sein. Sie können der Eigenmacht widersprechen, die Herausgabe eines Schlüssels verlangen und im Wiederholungsfall auf Unterlassung klagen; in schweren Fällen kann ein unbefugtes Betreten sogar eine fristlose Kündigung durch Sie rechtfertigen. Dokumentieren Sie jeden Vorfall mit Datum.

Quellen

Diese Seite gibt allgemeine Informationen zum Stand des angegebenen Datums. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.