Wohnung betreten als Vermieter: wann Sie hinein dürfen

Wann Sie die vermietete Wohnung betreten dürfen, wie früh Sie ankündigen und wann Sie draußen bleiben.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20262 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Betreten Sie die vermietete Wohnung nur mit konkretem Anlass und nach rechtzeitiger Ankündigung. Ohne Ankündigung dürfen Sie nur im echten Notfall hinein, etwa bei Rohrbruch, Brand oder Gasgeruch.

Wann dürfen Sie die Wohnung betreten?

Auch als Eigentümer haben Sie kein generelles Zutrittsrecht. Es braucht einen sachlichen Grund.

  1. 1

    Reparatur und Wartung

    Kündigen Sie etwa 24 bis 48 Stunden vorher an.

  2. 2

    Zählerablesung

    Ein berechtigter Anlass, ebenfalls mit Ankündigung.

  3. 3

    Besichtigung

    Bei Verkauf oder Neuvermietung, rund 1 bis 2 Wochen vorher angekündigt.

  4. 4

    Modernisierung

    Hier gilt eine Ankündigung von etwa 3 Monaten.

  5. 5

    Echter Notfall

    Bei Rohrbruch, Brand oder Gasgeruch dürfen Sie ohne Ankündigung hinein.

  6. 6

    Schriftlich ankündigen

    Nennen Sie den Grund und schlagen Sie werktags einen Termin zu üblichen Zeiten vor.

Warum das wichtig ist

Die Wohnung ist nach Art. 13 GG unverletzlich, und der Mieter hat nach § 535 BGB den alleinigen Gebrauch. Ein Zutrittsrecht folgt nur aus Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn ein sachlicher Grund und eine angemessene Ankündigung vorliegen.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Hat der Vermieter ein Recht, die Wohnung jederzeit zu betreten?

Nein, der Mieter hat den alleinigen Gebrauch (§ 535 BGB), und die Wohnung ist durch Art. 13 GG geschützt. Zutritt gibt es nur mit konkretem Grund, nach Ankündigung und in der Regel mit Zustimmung des Mieters.

Darf ich die Wohnung mit meinem Zweitschlüssel betreten?

Nein, nicht ohne Zustimmung und Ankündigung. Das ist verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) und kann als Hausfriedensbruch strafbar sein (§ 123 StGB). Ausgenommen ist nur ein echter Notfall wie Rohrbruch, Brand oder Gasgeruch.

Wie lange vorher muss der Vermieter einen Besuch ankündigen?

Das hängt vom Anlass ab: etwa 24 bis 48 Stunden bei Reparaturen und Wartung, rund 1 bis 2 Wochen bei Besichtigungen und etwa 3 Monate bei Modernisierungen. Termine gehören werktags zu üblichen Zeiten.

Mehr dazu

Auch zum Thema: Energieausweis-Pflicht bei Vermietung 2026Ruhestörung durch Mieter: So gehen Vermieter vorMietrückstand und Mahnung: Was Vermieter tun

Übergeben Sie bald eine Wohnung?

Nutzen Sie Einzug und Auszug, um jeden Raum festzuhalten. BildProof führt Sie durch die Wohnung und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.

Nachweis erstellen

Miet-Updates

Bleiben Sie beim Mieten in Deutschland auf dem Laufenden.

Mietregeln ändern sich. Wir erklären die wichtigen Änderungen verständlich. Sie bekommen gelegentlich ein Update, wenn eine wichtige Änderung im Mietrecht Sie als Mieter, Vermieter oder Hausverwaltung betreffen könnte, einfach erklärt und ohne Juristendeutsch.

Kein Spam. Nur nützliche Updates. Jederzeit abbestellbar. Datenschutz