Mietrückstand und Mahnung: So gehen Vermieter vor

Was gilt, wenn die Miete nicht kommt, und wann Sie mahnen, Zinsen verlangen oder kündigen können.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20262 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Zahlt der Mieter nicht bis zum dritten Werktag, ist er ab dem vierten Werktag automatisch in Verzug. Schicken Sie trotzdem eine Mahnung mit genauem Betrag, Verzugszinsen und letzter Frist.

Was tun bei Mietrückstand?

Die Schritte bauen aufeinander auf. Eine Mahnung ist nicht zwingend, dokumentiert den Rückstand aber.

  1. 1

    Fälligkeit

    Die Miete ist spätestens am dritten Werktag fällig, Samstage zählen nicht mit.

  2. 2

    Verzug

    Ab dem vierten Werktag ist der Mieter automatisch in Verzug, auch ohne Mahnung.

  3. 3

    Mahnung

    Nennen Sie den genauen Betrag, die Verzugszinsen und eine letzte Frist.

  4. 4

    Verzugszinsen

    Sie betragen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

  5. 5

    Fristlose Kündigung

    Möglich bei zwei Terminen in Folge mit mehr als einer Monatsmiete Rückstand oder zwei Monatsmieten über längere Zeit.

  6. 6

    Mahnbescheid

    Zahlt der Mieter weiter nicht, beantragen Sie einen Mahnbescheid beim Gericht.

Warum das wichtig ist

Nach § 556b Abs. 1 BGB ist die Miete spätestens am dritten Werktag fällig. Weil der Termin nach dem Kalender feststeht, kommt der Mieter nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ohne Mahnung in Verzug.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was ist die Schonfristzahlung und wie wirkt sie?

Zahlt der Mieter den ganzen Rückstand innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage, wird die fristlose Kündigung unwirksam (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB), außer das ist schon in den letzten zwei Jahren passiert. Eine zusätzliche ordentliche Kündigung bleibt nach dem BGH in der Regel wirksam.

Was ist ein Mahnbescheid und wann lohnt er sich?

Der Mahnbescheid ist der erste Schritt des gerichtlichen Mahnverfahrens (§ 688 ZPO). Widerspricht der Mieter nicht, bekommen Sie schnell einen vollstreckbaren Titel, das lohnt sich vor allem, wenn die Forderung unstreitig ist.

Brauche ich eine Mahnung, bevor ich fristlos kündige?

Nein. Für die fristlose Kündigung wegen Mietrückstand brauchen Sie keine vorherige Mahnung. Der Mieter ist ab dem vierten Werktag ohnehin automatisch in Verzug.

Mehr dazu

Auch zum Thema: Mängelanzeige vom Mieter: Was muss der Vermieter tun?Messie-Wohnung und Räumung: Zustand festhaltenVerjährung nach § 548 BGB: sechs Monate für Schadensersatz, was Vermieter tun müssenWann darf der Vermieter die Wohnung betreten?

Steht bald ein Mieterwechsel an?

Bei einem Mieterwechsel entscheidet sich, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wird. BildProof hält dabei jeden Raum fest und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.

Nachweis erstellen

Miet-Updates

Bleiben Sie beim Mieten in Deutschland auf dem Laufenden.

Mietregeln ändern sich. Wir erklären die wichtigen Änderungen verständlich. Sie bekommen gelegentlich ein Update, wenn eine wichtige Änderung im Mietrecht Sie als Mieter, Vermieter oder Hausverwaltung betreffen könnte, einfach erklärt und ohne Juristendeutsch.

Kein Spam. Nur nützliche Updates. Jederzeit abbestellbar. Datenschutz