Mietrückstand und Mahnung: So gehen Vermieter vor
Was gilt, wenn die Miete nicht kommt, und wann Sie mahnen, Zinsen verlangen oder kündigen können.
Zahlt der Mieter nicht bis zum dritten Werktag, ist er ab dem vierten Werktag automatisch in Verzug. Schicken Sie trotzdem eine Mahnung mit genauem Betrag, Verzugszinsen und letzter Frist.
Was tun bei Mietrückstand?
Die Schritte bauen aufeinander auf. Eine Mahnung ist nicht zwingend, dokumentiert den Rückstand aber.
- 1
Fälligkeit
Die Miete ist spätestens am dritten Werktag fällig, Samstage zählen nicht mit.
- 2
Verzug
Ab dem vierten Werktag ist der Mieter automatisch in Verzug, auch ohne Mahnung.
- 3
Mahnung
Nennen Sie den genauen Betrag, die Verzugszinsen und eine letzte Frist.
- 4
Verzugszinsen
Sie betragen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
- 5
Fristlose Kündigung
Möglich bei zwei Terminen in Folge mit mehr als einer Monatsmiete Rückstand oder zwei Monatsmieten über längere Zeit.
- 6
Mahnbescheid
Zahlt der Mieter weiter nicht, beantragen Sie einen Mahnbescheid beim Gericht.
Warum das wichtig ist
Nach § 556b Abs. 1 BGB ist die Miete spätestens am dritten Werktag fällig. Weil der Termin nach dem Kalender feststeht, kommt der Mieter nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ohne Mahnung in Verzug.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Was ist die Schonfristzahlung und wie wirkt sie?
Zahlt der Mieter den ganzen Rückstand innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage, wird die fristlose Kündigung unwirksam (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB), außer das ist schon in den letzten zwei Jahren passiert. Eine zusätzliche ordentliche Kündigung bleibt nach dem BGH in der Regel wirksam.
Was ist ein Mahnbescheid und wann lohnt er sich?
Der Mahnbescheid ist der erste Schritt des gerichtlichen Mahnverfahrens (§ 688 ZPO). Widerspricht der Mieter nicht, bekommen Sie schnell einen vollstreckbaren Titel, das lohnt sich vor allem, wenn die Forderung unstreitig ist.
Brauche ich eine Mahnung, bevor ich fristlos kündige?
Nein. Für die fristlose Kündigung wegen Mietrückstand brauchen Sie keine vorherige Mahnung. Der Mieter ist ab dem vierten Werktag ohnehin automatisch in Verzug.
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