Mietvertrag erstellen: Was hineingehört

Welche Angaben ein Mietvertrag braucht und worauf Vermieter bei Form, Kaution und Klauseln achten sollten.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20262 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Nennen Sie Parteien, Wohnung, Miete samt Nebenkosten und den Mietbeginn. Schließen Sie Verträge über mehr als ein Jahr schriftlich und nehmen Sie keine Kaution über drei Nettokaltmieten.

Was muss in den Mietvertrag?

Vier Angaben sind Pflicht. Der Rest regelt, wie gut der Vertrag im Alltag trägt.

  1. 1

    Parteien

    Namen und Adressen aller Vertragsparteien.

  2. 2

    Mietsache

    Die Wohnung mit Adresse, Lage und mitvermieteten Räumen.

  3. 3

    Miete

    Nettokaltmiete und Nebenkosten getrennt genannt.

  4. 4

    Mietbeginn

    Der Tag, ab dem die Wohnung vermietet ist.

  5. 5

    Schriftform

    Bei mehr als einem Jahr Laufzeit nötig, sonst gilt der Vertrag als unbefristet.

  6. 6

    Kaution

    Höchstens drei Nettokaltmieten.

Warum das wichtig ist

Nach § 550 BGB gilt ein Mietvertrag über mehr als ein Jahr ohne Schriftform als unbefristet. Wer eine feste Laufzeit will, braucht also einen schriftlichen Vertrag.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was muss in einem Mietvertrag stehen?

Namen und Adressen aller Parteien, die Wohnung mit Adresse, Lage und mitvermieteten Räumen, die Miete samt Nebenkosten und der Mietbeginn (§§ 535 ff. BGB). Regeln zu Kaution, Kündigung und Schönheitsreparaturen sind üblich, aber keine Pflicht.

Darf ich den Mietvertrag befristen?

Nur mit einem gesetzlichen Grund wie Eigenbedarf, geplanter Sanierung oder Abriss (§ 575 BGB). Der Grund muss bei Vertragsschluss schriftlich genannt sein, sonst gilt der Vertrag als unbefristet.

Wie hoch darf die Kaution im Mietvertrag sein?

Höchstens drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB). Nennen Sie Nettokaltmiete und Nebenkosten im Vertrag getrennt.

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