Maklerprovision und Bestellerprinzip: Wer zahlt den Makler?

Wann Sie als Vermieter die Provision tragen und was Sie auf den Mieter nicht abwälzen dürfen.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20262 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn, bei einer Vermietung also fast immer Sie. Planen Sie die Provision in Ihre Kosten ein und schreiben Sie keine Abwälzung auf den Mieter in den Vertrag.

Wer zahlt den Makler?

Seit dem 1.6.2015 gilt bei der Vermietung von Wohnraum das Bestellerprinzip.

  1. 1

    Bestellerprinzip

    Wer den Makler bestellt, bezahlt ihn.

  2. 2

    Meist der Vermieter

    Beauftragen Sie den Makler, um Ihre Wohnung zu vermieten, tragen Sie die Provision.

  3. 3

    Mieter nur ausnahmsweise

    Nur wenn er den Makler selbst beauftragt hat und dieser die Wohnung nur für ihn gesucht hat.

  4. 4

    Keine Abwälzung

    Eine Umlage auf den Mieter ist unwirksam, auch mit seiner Unterschrift, und kann ein Bußgeld bis 25.000 € kosten.

  5. 5

    Keine Zusatzgebühren

    Gebühren für Besichtigung oder Bearbeitung sind unzulässig.

  6. 6

    Verkauf ist anders

    Beim Verkauf gilt das Bestellerprinzip nicht, dort teilen sich beide Seiten die Kosten.

Warum das wichtig ist

Nach § 2 Abs. 1a WoVermRG darf der Makler vom Wohnungssuchenden nur dann Geld verlangen, wenn er die Wohnung allein wegen dessen Suchauftrag anbietet. In allen anderen Fällen zahlt, wer den Makler bestellt hat.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Maklerprovision bei der Vermietung sein?

Höchstens zwei Monatsmieten Nettokaltmiete plus 19 % Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 2 WoVermRG). Diese Grenze gilt nur, wenn der Mieter die Provision überhaupt schuldet.

Kann ich als Vermieter die Maklerkosten auf den Mieter umlegen?

Eine solche Vereinbarung ist unwirksam (§ 2 Abs. 5 Nr. 2 WoVermRG), auch mit Unterschrift des Mieters. Wer es trotzdem versucht, riskiert ein Bußgeld bis 25.000 € (§ 8 WoVermRG).

Muss der Mieter zahlen, wenn er sich selbst beim Makler gemeldet hat?

Nein, nicht wenn der Makler die Wohnung schon im Bestand hatte oder von Ihnen bekommen hat. Der Mieter zahlt nur, wenn er den Makler selbst beauftragt hat und dieser die Wohnung nur für ihn gesucht hat.

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