Haustiere in der Mietwohnung: Was Vermieter 2026 dürfen
Haustiere in der Mietwohnung: Was Vermieter 2026 dürfen
Nicht pauschal. Ein generelles Haustierverbot im Mietvertrag ist unwirksam.
Kleintiere in üblicher Zahl darf Ihr Mieter ohne Ihre Erlaubnis halten. Bei Hund und Katze ist eine Einzelfallabwägung nötig (§ 535 BGB); einen Zustimmungsvorbehalt dürfen Sie vereinbaren, eine grundlose Ablehnung nicht.
§ 535 Abs. 1 BGBIn 60 Sekunden
Tierhaltung gehört grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch (§ 535 Abs. 1 BGB), solange keine Schäden entstehen und andere Hausbewohner nicht gestört werden.
Eine Formularklausel, die Hunde und Katzen generell untersagt, ist unwirksam (BGH, 20.03.2013 – VIII ZR 168/12; § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Steht sie im Vertrag, ist sie wirkungslos und es gilt die gesetzliche Lage.
Kleintiere in üblicher Anzahl gehören zweifelsfrei zum vertragsgemäßen Gebrauch und sind immer erlaubt, auch bei einer Verbotsklausel.
Bei Hund und Katze ist eine umfassende Interessenabwägung nötig: Größe und Anzahl der Tiere, Größe und Lage der Wohnung, Art und Verhalten des Tieres, Belange der Nachbarn und bisherige Erfahrungen im Haus.
Zulässig ist statt eines Totalverbots ein Zustimmungsvorbehalt: Haltung von Hund und Katze nur mit Ihrer vorherigen Zustimmung, die Sie nur aus sachlichem Grund verweigern dürfen.
Der Gesetzestext
Der Vermieter hat dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Die Tierhaltung gehört im Grundsatz zu diesem Gebrauch; ein ausnahmsloses Verbot benachteiligt den Mieter deshalb unangemessen und verstößt gegen § 307 BGB.
Welche Tiere sind ohne Ihre Erlaubnis erlaubt?
| Tierart | Erlaubnis nötig? | Hinweis |
|---|---|---|
| Kleintiere (Hamster, Fische, Ziervögel, Kaninchen) | Nein | In üblicher Anzahl immer erlaubt – auch bei Verbotsklausel |
| Hund, Katze | Ja, Einzelfallabwägung | Sie dürfen Zustimmung verlangen, aber nicht grundlos verweigern |
| Exoten, große oder gefährliche Tiere (z. B. Papageien, Schlangen, Kampfhunde) | Ja | Erlaubnis erforderlich; Ablehnung leichter begründbar |
Passend dazu: Mietvertrag erstellen als Vermieter und Ruhestörung in der Mietwohnung.
Was das für die beiden Seiten heißt
- Kleintiere in üblicher Zahl dürfen Sie immer halten.
- Für Hund oder Katze holen Sie die Zustimmung schriftlich ein.
- Verlangen Sie eine Begründung, wenn abgelehnt wird.
- Eine grundlose Ablehnung müssen Sie nicht hinnehmen.
- Schreiben Sie kein generelles Verbot in den Vertrag: es gibt Ihnen keine Handhabe.
- Vereinbaren Sie stattdessen einen Zustimmungsvorbehalt für Hund und Katze.
- Prüfen Sie jeden Fall einzeln und begründen Sie eine Ablehnung sachlich.
- Widerrufen Sie eine erteilte Erlaubnis nicht ohne Grund.
Häufige Fehler
Unwirksam, und es gibt Ihnen keine Handhabe, weil dann die gesetzliche Lage gilt.
Nicht durchsetzbar; sie gehören zweifelsfrei zum vertragsgemäßen Gebrauch.
Ohne Prüfung des Einzelfalls trägt die Ablehnung nicht.
Auch der Widerruf braucht einen sachlichen Grund.
Nächste Schritte
Die bestehende Klausel prüfen: ein Totalverbot ersatzlos streichen.
Einen Zustimmungsvorbehalt für Hund und Katze aufnehmen, Kleintiere ausnehmen.
Anfragen einzeln prüfen: Größe, Zahl, Verhalten, Wohnung, Nachbarn.
Entscheidung schriftlich und mit Begründung mitteilen.
Häufige Fragen
Darf ich als Vermieter Haustiere generell verbieten?
Nein. Ein generelles Haustierverbot in einer Formularklausel ist unwirksam (BGH, Urteil vom 20.03.2013, VIII ZR 168/12), weil es den Mieter unangemessen benachteiligt und gegen § 535 Abs. 1 BGB verstößt. Sie können die Haltung von Hund oder Katze aber von Ihrer Zustimmung abhängig machen.
Welche Tiere darf der Mieter ohne meine Erlaubnis halten?
Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Fische, Ziervögel und ungefährliche Reptilien in üblicher Anzahl darf der Mieter ohne Ihre Zustimmung halten – selbst wenn der Mietvertrag ein Tierverbot enthält. Sie verursachen keine relevanten Schäden oder Störungen.
Darf ich die Haltung eines Hundes verweigern?
Nur nach einer Interessenabwägung im Einzelfall (§ 535 BGB). Maßgeblich sind Größe und Zahl der Tiere, die Wohnungsgröße, Art und Verhalten des Tieres sowie die Belange der anderen Hausbewohner. Eine pauschale, grundlose Ablehnung ist unzulässig.
Kann ich eine erteilte Erlaubnis wieder zurücknehmen?
Eine einmal erteilte, vorbehaltlose Erlaubnis können Sie grundsätzlich nicht ohne Grund widerrufen. Sie können sie aber widerrufen, wenn das Tier konkret stört oder Schäden verursacht – etwa bei dauerhaftem Lärm, Aggression oder Verschmutzung.
Diese Seite gibt allgemeine Informationen zum Stand des angegebenen Datums. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.