Kleinreparaturklausel: wirksam formulieren

Welche Grenzen die Klausel braucht, damit der Mieter kleine Reparaturen wirklich zahlt.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20261 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Nennen Sie im Vertrag eine Grenze je Reparatur (sicher 100 bis 120 €) und eine Jahresgrenze (6 bis 8 % der Jahresnettokaltmiete). Verlangen Sie vom Mieter nur die Kosten, nie die Reparatur selbst.

Was muss in die Kleinreparaturklausel?

Fehlt einer dieser Punkte, fällt die ganze Klausel weg und Sie tragen jede Reparatur selbst.

  1. 1

    Grenze je Reparatur

    Sicher sind 100 bis 120 € inklusive Mehrwertsteuer.

  2. 2

    Jahresgrenze

    Höchstens 6 bis 8 % der Jahresnettokaltmiete, bei 800 € im Monat also 576 bis 768 € im Jahr.

  3. 3

    Häufig benutzte Teile

    Nur Dinge, die der Mieter oft und direkt benutzt, etwa Wasserhähne, Lichtschalter und Türgriffe.

  4. 4

    Nur die Kosten

    Der Mieter zahlt die Rechnung, die Reparatur selbst veranlassen Sie.

  5. 5

    Über der Grenze

    Kostet eine Reparatur mehr als die Grenze, zahlt der Mieter gar nichts, auch keinen Anteil.

Warum das wichtig ist

Nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB müssen Sie die Wohnung während der Mietzeit in gebrauchsfähigem Zustand erhalten. Nur eine wirksame Kleinreparaturklausel verschiebt einen gedeckelten Teil der Kosten auf den Mieter.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Kleinreparaturklausel maximal sein?

Höchstens 100 bis 120 € inklusive Mehrwertsteuer je Reparatur und 6 bis 8 % der Jahresnettokaltmiete pro Jahr. Bei 800 € Nettokaltmiete im Monat sind das 576 bis 768 € im Jahr.

Wann ist eine Kleinreparaturklausel unwirksam?

Wenn eine Grenze fehlt oder zu hoch ist, wenn sie Teile erfasst, an die der Mieter nicht herankommt, oder wenn der Mieter die Reparatur selbst ausführen soll (§ 307 BGB). Dann fällt die ganze Klausel weg und Sie tragen alle Kosten.

Zahlt der Mieter einen Anteil, wenn die Reparatur teurer ist als die Grenze?

Nein. Kostet eine einzelne Reparatur mehr als die Grenze je Reparatur, zahlt der Mieter gar nichts, auch keinen Anteil. Die ganze Rechnung tragen dann Sie.

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