Kleinreparaturklausel: Wann Sie wirklich zahlen müssen

Woran Sie erkennen, ob die Klausel in Ihrem Mietvertrag gilt, und was Sie bei einem Defekt tun.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20261 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Die Klausel gilt nur für oft benutzte Teile, mit einer Grenze je Reparatur und pro Jahr und ohne Pflicht, selbst einen Handwerker zu beauftragen. Melden Sie jeden Defekt schriftlich und beauftragen Sie keinen Handwerker selbst.

Wann ist die Klausel wirksam?

Alle Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Fehlt eine, zahlt der Vermieter alle Reparaturen.

  1. 1

    Oft benutzte Teile

    Die Klausel muss auf Teile beschränkt sein, die Sie häufig benutzen.

  2. 2

    Einzelgrenze

    Üblich sind rund 100 € je Reparatur.

  3. 3

    Jahresgrenze

    Üblich sind 6 % der Jahresbruttomiete oder 8 % der Jahresnettokaltmiete.

  4. 4

    Kein Handwerkerzwang

    Sie dürfen nicht verpflichtet sein, selbst zu reparieren oder einen Handwerker zu beauftragen.

  5. 5

    Ausnahmen

    Leitungen und die Heizung fallen nie unter die Klausel, egal wie günstig die Reparatur ist.

  6. 6

    Über der Grenze

    Liegt die Reparatur über der Einzelgrenze, zahlt der Vermieter die ganze Rechnung.

Warum das wichtig ist

Nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB muss der Vermieter die Wohnung während der Mietzeit in gebrauchsfähigem Zustand erhalten, die Reparaturkosten trägt also er. Eine Kleinreparaturklausel verschiebt davon nur einen kleinen, gedeckelten Teil, und nur, wenn sie korrekt formuliert ist.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Muss ich zahlen, wenn die Reparatur über der Einzelgrenze liegt?

Nein, dann zahlt der Vermieter die ganze Rechnung. Sie tragen auch nicht die ersten 100 €, sondern gar nichts.

Wann ist eine Kleinreparaturklausel unwirksam?

Wenn die Jahresgrenze fehlt, die Beträge zu hoch sind, Sie selbst reparieren oder beauftragen müssen oder Leitungen und Heizung erfasst sind (§ 307 BGB). Dann trägt der Vermieter alle Reparaturkosten.

Muss ich selbst einen Handwerker beauftragen?

Nein. Eine Klausel, die Sie verpflichtet, selbst zu reparieren oder einen Handwerker zu beauftragen, ist unwirksam. Melden Sie den Defekt schriftlich beim Vermieter.

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