Mietvertrag prüfen: Worauf Sie vor der Unterschrift achten
Welche Klauseln Sie vor der Unterschrift prüfen sollten und was gilt, wenn eine unwirksam ist.
Prüfen Sie vor allem die Kaution, die Klauseln zu Renovierung und Kleinreparaturen und die Höhe der Miete. Lassen Sie mündliche Zusagen in den Vertrag schreiben, denn nur was drinsteht, gilt.
Worauf achten Sie im Mietvertrag?
Sie müssen nicht jede Zeile juristisch prüfen. An wenigen Punkten scheitern die meisten Standardverträge.
- 1
Kaution
Höchstens drei Nettokaltmieten, zahlbar in drei Raten (§ 551 BGB).
- 2
Schönheitsreparaturen
Starre Renovierungsfristen und Quotenabgeltungsklauseln sind unwirksam.
- 3
Kleinreparaturen
Eine Kleinreparaturklausel ohne Obergrenze ist unwirksam.
- 4
Miethöhe
In Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
- 5
Haustiere
Ein generelles Verbot von Hunden und Katzen im Formularvertrag ist unwirksam.
- 6
Mündliche Zusagen
Lassen Sie alles, was Ihnen versprochen wurde, in den Vertrag schreiben.
Warum das wichtig ist
Nach § 307 BGB sind Formularklauseln unwirksam, wenn sie Sie unangemessen benachteiligen. Der übrige Vertrag bleibt wirksam, und an die Stelle der Klausel tritt das Gesetz.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Muss ich laut Mietvertrag beim Auszug renovieren?
Nur wenn eine wirksame Klausel zu Schönheitsreparaturen im Vertrag steht, denn nach dem Gesetz ist Renovieren Sache des Vermieters (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB). Starre Fristen und Quotenabgeltungsklauseln hat der BGH für unwirksam erklärt.
Was passiert, wenn eine Klausel im Mietvertrag unwirksam ist?
Sie müssen die Klausel nicht befolgen. Der übrige Vertrag bleibt wirksam, und an ihre Stelle tritt das Gesetz (§ 307 BGB).
Darf der Mietvertrag Haustiere verbieten?
Ein generelles Verbot von Hunden und Katzen im Formularvertrag ist unwirksam (BGH, VIII ZR 168/12). Kleintiere wie Hamster oder Fische sind immer erlaubt.
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