Wohnung mieten als Ausländer: Unterlagen und Rechte
Welche Unterlagen Sie für eine Mietwohnung in Deutschland brauchen und welche Rechte Sie als Mieter haben.
Sie brauchen weder die deutsche Staatsbürgerschaft noch einen unbefristeten Aufenthaltstitel, wohl aber Unterlagen wie SCHUFA-Auskunft und Einkommensnachweise. Fehlt die SCHUFA noch, bieten Sie Ersatz an und lassen Sie sich den Vertrag vor der Unterschrift erklären.
Was brauchen Sie, um als Ausländer eine Wohnung zu mieten?
Die Hürde sind meist nicht die Gesetze, sondern die Unterlagen. Diese Punkte sollten Sie vorbereiten.
- 1
SCHUFA oder Ersatz
Haben Sie noch keine SCHUFA, bieten Sie Kontoauszüge oder eine Bürgschaft an.
- 2
Einkommensnachweis
Ein Arbeitsvertrag oder eine Arbeitgeberbescheinigung zeigt, dass Sie die Miete zahlen können.
- 3
Vertrag verstehen
Lassen Sie sich den Mietvertrag vor der Unterschrift erklären.
- 4
Kaution
Sie darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen.
- 5
Wohnung vor dem Einzug dokumentieren
Fotografieren Sie jeden Raum und jede vorhandene Spur. Laden Sie die BildProof-App, scannen Sie die ganze Wohnung in wenigen Minuten und erhalten Sie einen vollständigen Nachweis ihres Zustands. Bewahren Sie ihn sicher auf.
- 6
Anmeldung
Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug beim Bürgeramt an.
Warum das wichtig ist
Nach § 19 AGG ist eine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft bei der Wohnraummiete unzulässig. Und nach § 551 BGB darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen, für Sie genauso wie für alle anderen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Kann ich ohne SCHUFA eine Wohnung mieten?
Ja, die SCHUFA-Auskunft ist üblich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Legen Sie stattdessen Kontoauszüge, einen Arbeitsvertrag, eine Bürgschaft oder eine höhere Kaution im gesetzlichen Rahmen vor.
Muss ich mich nach dem Einzug anmelden?
Ja, innerhalb von 14 Tagen beim Bürgeramt, mit der Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter (§§ 17, 19 BMG). Eine späte Anmeldung kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro kosten (§ 54 BMG).
Wie hoch darf die Kaution für ausländische Mieter sein?
Höchstens drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB). Diese Grenze gilt für Sie genauso wie für jeden anderen Mieter.
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Ziehen Sie bald in Ihre erste Wohnung in Deutschland?
Halten Sie den Zustand der Wohnung fest, bevor Sie einziehen. BildProof führt Sie durch jeden Raum und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.
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