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Haustiere in der Mietwohnung: Ihre Rechte als Mieter (2026)

Das Wichtigste in Kürze

Haustiere in der Mietwohnung: Ihre Rechte als Mieter

Kleintiere immer, für Hund oder Katze brauchen Sie meist die Zustimmung.

Ein generelles Haustierverbot im Mietvertrag ist unwirksam (BGH, VIII ZR 168/12). Der Vermieter muss den Einzelfall prüfen (§ 535 BGB) und darf nicht grundlos ablehnen.

§ 535 Abs. 1 BGB

In 60 Sekunden

1

Tierhaltung gehört grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache (§ 535 Abs. 1 BGB), solange keine Schäden entstehen und andere Hausbewohner nicht gestört werden.

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Eine Formularklausel, die die Haltung von Hunden und Katzen generell untersagt, ist unwirksam (BGH, 20.03.2013 – VIII ZR 168/12; § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB): sie verbietet ausnahmslos und ohne Rücksicht auf den Einzelfall.

3

Kleintiere in üblicher Anzahl, Hamster, Fische, Ziervögel, Kaninchen, dürfen Sie immer halten, auch wenn der Mietvertrag etwas anderes sagt.

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Ein wirksamer Zustimmungsvorbehalt für Hund und Katze ist dagegen zulässig: Halten Sie also nicht einfach einen Hund, ohne vorher zu fragen.

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Maßgeblich für die Abwägung sind Größe und Zahl der Tiere, die Wohnungsgröße, Art und Verhalten des Tieres sowie die Belange der anderen Hausbewohner.

Der Gesetzestext

Der Vermieter hat dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Die Tierhaltung gehört im Grundsatz zu diesem vertragsgemäßen Gebrauch, solange keine Schäden entstehen und andere Hausbewohner nicht gestört werden: weshalb ein pauschales Verbot den Mieter unangemessen benachteiligt (§ 307 BGB).

Welche Tiere dürfen Sie ohne Erlaubnis halten?

TierartErlaubnis nötig?Hinweis
Kleintiere (Hamster, Fische, Ziervögel, Kaninchen)NeinIn üblicher Anzahl immer erlaubt – auch bei Verbotsklausel
Hund, KatzeMeist jaVermieter muss den Einzelfall prüfen, darf nicht grundlos ablehnen
Exoten, große oder gefährliche Tiere (z. B. Papageien, Schlangen)JaErlaubnis erforderlich; Ablehnung leichter möglich

Passend dazu: Mietvertrag prüfen vor der Unterschrift und Lärm & Ruhestörung in der Mietwohnung.

Was das für die beiden Seiten heißt

Für Mieter
  • Fragen Sie schriftlich an und nennen Sie Art, Größe und Zahl der Tiere.
  • Liefern Sie Argumente: ruhiges Tier, passende Wohnungsgröße, keine Allergien im Haus.
  • Warten Sie die Antwort ab. Der Vermieter muss abwägen, nicht bloß entscheiden.
  • Geben Sie bei grundloser Ablehnung nicht auf; die Erlaubnis ist notfalls gerichtlich durchsetzbar.
Für Vermieter
  • Verzichten Sie auf ein generelles Verbot. Es ist unwirksam.
  • Ein Zustimmungsvorbehalt ist zulässig, aber Sie müssen den Einzelfall prüfen.
  • Begründen Sie eine Ablehnung mit konkreten Umständen, nicht pauschal.
  • Kleintiere in üblicher Zahl können Sie ohnehin nicht untersagen.

Häufige Fehler

Hund oder Katze ohne Erlaubnis anschaffen

Ein wirksamer Zustimmungsvorbehalt gilt, auch wenn ein generelles Verbot unwirksam wäre.

Annehmen, ein Tierverbot im Vertrag sei immer bindend

Kleintiere sind davon nie betroffen.

Die Anfrage nur mündlich stellen

Ohne Nachweis lässt sich später nicht belegen, was gefragt und was geantwortet wurde.

Bei grundloser Ablehnung sofort aufgeben

Der Vermieter muss abwägen; eine Ablehnung ohne Abwägung trägt nicht.

Nächste Schritte

1

Schriftlich anfragen, mit Art, Größe und Zahl der Tiere.

2

Argumente beilegen: Verhalten des Tieres, Wohnungsgröße, Rücksicht auf Nachbarn.

3

Antwort abwarten und die Interessenabwägung einfordern (§ 535 BGB).

4

Bei grundloser Ablehnung die Erlaubnis notfalls gerichtlich durchsetzen.

Häufige Fragen

Darf mein Vermieter Hunde und Katzen verbieten?

Nicht generell. Eine Klausel, die Hunde und Katzen pauschal verbietet, ist unwirksam (BGH, Urteil vom 20.03.2013, VIII ZR 168/12). Der Vermieter kann die Haltung aber von seiner Zustimmung abhängig machen und sie nach einer Interessenabwägung im Einzelfall verweigern – nicht jedoch grundlos.

Welche Tiere darf ich ohne Erlaubnis halten?

Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Fische, Ziervögel und ungefährliche Reptilien in üblicher Anzahl dürfen Sie ohne Zustimmung des Vermieters halten (§ 535 BGB) – selbst wenn im Mietvertrag ein Tierverbot steht. Sie gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch.

Im Mietvertrag steht 'Tierhaltung verboten'. Gilt das?

Ein generelles Verbot in einer Formularklausel ist unwirksam. Es gilt dann die gesetzliche Lage: Kleintiere sind erlaubt, für Hund und Katze ist eine Einzelfallabwägung nötig. Ein wirksamer Zustimmungsvorbehalt (Hund/Katze nur mit Erlaubnis) ist dagegen zulässig.

Was passiert, wenn ich ohne Erlaubnis einen Hund halte?

Halten Sie trotz wirksamem Zustimmungsvorbehalt ohne Erlaubnis einen Hund, kann der Vermieter Sie abmahnen und die Entfernung verlangen. Holen Sie die Zustimmung daher vorher schriftlich ein – verweigert er sie grundlos, können Sie sie notfalls gerichtlich durchsetzen.

Quellen

Diese Seite gibt allgemeine Informationen zum Stand des angegebenen Datums. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.