Haustiere in der Mietwohnung: Was erlaubt ist

Welche Tiere Sie ohne Erlaubnis halten dürfen und wie Sie für Hund oder Katze die Zustimmung bekommen.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20262 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Kleintiere dürfen Sie immer halten, für Hund oder Katze brauchen Sie meist die Zustimmung des Vermieters. Fragen Sie schriftlich an, bevor Sie ein Tier anschaffen, und nennen Sie Art, Größe und Zahl der Tiere.

Was gilt für Haustiere in der Mietwohnung?

Entscheidend ist, um welches Tier es geht und was im Mietvertrag steht.

  1. 1

    Kleintiere

    Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Fische und Ziervögel dürfen Sie in üblicher Zahl ohne Erlaubnis halten.

  2. 2

    Hund und Katze

    Dafür brauchen Sie meist die Zustimmung des Vermieters.

  3. 3

    Einzelfall

    Der Vermieter muss Ihren Fall prüfen und darf nicht grundlos ablehnen.

  4. 4

    Kein Pauschalverbot

    Ein generelles Hunde- und Katzenverbot im Mietvertrag ist unwirksam.

  5. 5

    Schriftlich anfragen

    Nennen Sie Art, Größe und Zahl der Tiere, bevor Sie eines anschaffen.

  6. 6

    Ohne Erlaubnis

    Fehlt die nötige Erlaubnis für einen Hund, kann der Vermieter abmahnen.

Warum das wichtig ist

Nach § 535 BGB muss der Vermieter Ihnen den Gebrauch der Wohnung gewähren, und Tierhaltung gehört im Grundsatz dazu, solange keine Schäden entstehen und niemand gestört wird. Deshalb benachteiligt ein pauschales Verbot Mieter unangemessen (§ 307 BGB).

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Darf mein Vermieter Hunde und Katzen verbieten?

Nicht generell, eine Klausel mit pauschalem Verbot ist unwirksam (BGH, VIII ZR 168/12). Er kann die Haltung aber von seiner Zustimmung abhängig machen und sie nach Prüfung des Einzelfalls verweigern.

Welche Tiere darf ich ohne Erlaubnis halten?

Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Fische und Ziervögel in üblicher Zahl (§ 535 BGB). Das gilt auch, wenn im Mietvertrag ein Tierverbot steht.

Was passiert, wenn ich einen Hund ohne Erlaubnis halte?

Braucht der Hund nach Ihrem Mietvertrag eine Erlaubnis und haben Sie keine, kann der Vermieter abmahnen und verlangen, dass der Hund die Wohnung verlässt. Fragen Sie deshalb vorher schriftlich an und nennen Sie Art, Größe und Zahl der Tiere.

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Ziehen Sie mit Haustier ein?

Fragen Sie vorher schriftlich um Zustimmung und dokumentieren Sie die Wohnung vor dem Einzug. BildProof führt Sie durch jeden Raum und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.

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