Ratgeber / Nebenkosten
Nebenkosten
Betriebskostenabrechnung, umlagefähige Kosten, Fristen und Heizkosten.
Die Nebenkostenabrechnung ist der häufigste Streitpunkt im Mietverhältnis, und zugleich der am klarsten geregelte. § 556 BGB setzt beiden Seiten eine 12-Monats-Frist: dem Vermieter für die Abrechnung, dem Mieter für den Widerspruch. Welche Kosten überhaupt umgelegt werden dürfen, zählt § 2 BetrKV abschließend auf; Verwaltung, Instandhaltung und Rücklagen gehören nicht dazu.
Hier finden Sie Anleitungen zum Erstellen wie zum Prüfen der Abrechnung, zu Heizkosten (HeizkostenV), zur CO₂-Kostenaufteilung und zu WG-Sonderfällen, plus den kostenlosen Nebenkosten-Checker für Frist und Posten.
Ratgeber für Mieter
- CO₂-Kosten: Zahlt der Vermieter mit? (CO2KostAufG 2026)
Mieter und Vermieter teilen sich die CO₂-Kosten der Heizung nach dem 10-Stufenmodell (CO2KostAufG). So prüfen Sie Ihren Anteil und kürzen bei Fehlern.
- Kabel-TV in den Nebenkosten: Was Mieter 2026 wissen müssen
Seit 1. Juli 2024 dürfen Vermieter Kabel-TV-Gebühren nicht mehr über die Nebenkosten umlegen. So prüfen Sie Ihre Abrechnung und fordern das Geld zurück.
- Heizkostenabrechnung prüfen: So geht's als Mieter (2026)
Heizkostenabrechnung prüfen: 50 bis 70 % müssen nach Verbrauch abgerechnet sein (§ 7 HeizkostenV). So prüfen Sie Fristen, Belege und das 15-%-Kürzungsrecht.
- Nebenkostenabrechnung prüfen: So kontrollieren Mieter sie (2026)
Nebenkostenabrechnung prüfen: Der Vermieter hat 12 Monate zum Abrechnen, Sie 12 Monate für Einwände (§ 556 BGB). Welche Kosten umlagefähig sind, welche nicht.
Nach Thema