Ratgeber / Nebenkosten
Nebenkosten
Betriebskostenabrechnung, umlagefähige Kosten, Fristen und Heizkosten.
Die Nebenkostenabrechnung ist der häufigste Streitpunkt im Mietverhältnis – und zugleich der am klarsten geregelte. § 556 BGB setzt beiden Seiten eine 12-Monats-Frist: dem Vermieter für die Abrechnung, dem Mieter für den Widerspruch. Welche Kosten überhaupt umgelegt werden dürfen, zählt § 2 BetrKV abschließend auf; Verwaltung, Instandhaltung und Rücklagen gehören nicht dazu.
Hier finden Sie Anleitungen zum Erstellen wie zum Prüfen der Abrechnung, zu Heizkosten (HeizkostenV), zur CO₂-Kostenaufteilung und zu WG-Sonderfällen – plus den kostenlosen Nebenkosten-Checker für Frist und Posten.
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