Kabel-TV in den Nebenkosten: Was Mieter 2026 wissen müssen
Kabel-TV in den Nebenkosten: Was Mieter 2026 wissen müssen
Seit dem 1. Juli 2024 ist das Nebenkostenprivileg abgeschafft: Kabel-TV darf nicht mehr pauschal über die Nebenkosten laufen.
Steht für die Zeit ab Juli 2024 noch eine Kabel-TV-Pauschale in Ihrer Nebenkostenabrechnung, können Sie das innerhalb von zwölf Monaten ab Zugang beanstanden und das Geld zurückverlangen.
§ 2 BetrKV (Fassung ab 1.7.2024)In 60 Sekunden
Seit dem 1. Juli 2024 darf der Vermieter die Gebühr für den Sammel-Kabelanschluss nicht mehr über die Betriebskosten umlegen (früher § 2 Nr. 15 BetrKV).
Für das Abrechnungsjahr 2024 ist höchstens der Anteil für Januar bis Juni umlagefähig. Eine Pauschale für das ganze Jahr ist zu hoch.
Eng begrenzt umlagefähig bleibt der Betrieb der hausinternen Verteilanlage, damit der Anschluss nutzbar bleibt.
Ein Bereitstellungsentgelt für eine neu verlegte Glasfaseranlage ist als Sonderfall befristet und gedeckelt umlagefähig.
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Der Gesetzestext
Mit dem Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs zum 1. Juli 2024 zählt die laufende Gebühr für einen Sammel-Kabelanschluss nicht mehr zu den umlagefähigen Betriebskosten. Übergangsweise umlagefähig bleiben nur der Betrieb der hausinternen Verteilanlage und, als befristeter und gedeckelter Sonderfall, ein Bereitstellungsentgelt für neu verlegte Glasfaser.
Was der Vermieter jetzt noch umlegen darf
| Position | Ab Juli 2024 umlagefähig? |
|---|---|
| Gebühr für das Programmsignal / Sammelvertrag des Kabelanbieters | Nein |
| Betrieb der hausinternen Verteilanlage (damit der Anschluss nutzbar bleibt) | Ja, eng begrenzt |
| Bereitstellungsentgelt für eine neu verlegte Glasfaseranlage | Ja, befristet und gedeckelt (Sonderfall) |
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Die Eckdaten Ihrer Abrechnung prüfen Sie mit dem kostenlosen Nebenkosten-Checker.
Was das für die beiden Seiten heißt
- Suchen Sie die Position gezielt für Monate ab Juli 2024.
- Achten Sie auf umbenannte Posten wie „Multimedia“ oder „Medienversorgung“.
- Prüfen Sie bei 2024 den Zeitanteil: höchstens Januar bis Juni.
- Beanstanden Sie schriftlich innerhalb von zwölf Monaten ab Zugang.
- Nehmen Sie die Sammelanschlussgebühr ab Juli 2024 nicht mehr auf.
- Rechnen Sie für 2024 nur den Zeitanteil bis Juni ab.
- Benennen Sie zulässige Restposten korrekt statt sie umzuetikettieren.
- Weisen Sie ein Glasfaser-Bereitstellungsentgelt gesondert und befristet aus.
Häufige Fehler
Umlagefähig ist höchstens der Anteil für Januar bis Juni.
Trotz Wegfall des Privilegs. Das ist in aller Regel nicht mehr zulässig.
Dieselbe Gebühr versteckt sich unter „Multimedia“ oder ähnlichen Begriffen.
Die Einwendung muss innerhalb von zwölf Monaten ab Zugang beim Vermieter sein.
Nächste Schritte
Den Abrechnungszeitraum ansehen: Welches Jahr deckt die Abrechnung ab?
Nach Begriffen wie „Kabelfernsehen“, „Breitbandanschluss“ oder „Multimedia“ suchen.
Bei 2024 den Zeitanteil prüfen: höchstens Januar bis Juni.
Zugang notieren und die Position schriftlich beanstanden, mit Rückzahlungsforderung.
Häufige Fragen
Darf mein Vermieter die Kabelgebühren noch über die Nebenkosten abrechnen?
Nein, nicht mehr für die Zeit ab dem 1. Juli 2024. Mit dem Ende des sogenannten Nebenkostenprivilegs (Übergangsfrist der TKG-Novelle) ist die Umlage der Kosten eines Sammel-Kabelanschlusses über die Betriebskosten weggefallen; die frühere Grundlage in § 2 Nr. 15 BetrKV greift dafür nicht mehr. Für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2024 durfte anteilig noch abgerechnet werden. Erscheint eine Kabel-TV-Pauschale für Monate ab Juli 2024 in Ihrer Abrechnung, ist diese Position in der Regel nicht mehr umlagefähig.
Bis wann muss ich eine falsche Kabel-Position beanstanden?
Innerhalb von 12 Monaten ab Zugang der Nebenkostenabrechnung (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Erheben Sie Ihre Einwendung schriftlich und nachweisbar, am besten per Einschreiben, und benennen Sie die Kabel-TV-Position konkret. Versäumen Sie die Frist, sind inhaltliche Einwendungen grundsätzlich ausgeschlossen.
Kann ich meinen TV-Empfang jetzt selbst wählen?
Ja. Seit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs sind Sie nicht mehr an den vom Vermieter gewählten Sammelvertrag gebunden. Sie können auf andere Empfangswege umsteigen – etwa DVB-T2 HD (Antenne), Satellit, IPTV oder Streaming – oder einen eigenen Kabelvertrag abschließen. Lief der Sammelvertrag mindestens 24 Monate, besteht ein Kündigungsrecht gegenüber dem Vermieter.
Was darf der Vermieter beim Kabelanschluss überhaupt noch umlegen?
Ab dem 1. Juli 2024 nur noch die reinen Betriebskosten der hausinternen Verteilanlage – also das, was nötig ist, damit der Anschluss betriebsbereit bleibt. Das eigentliche Programmsignal bzw. die Gebühr des Kabelanbieters gehört nicht mehr dazu. Bei neu errichteten Glasfaseranlagen kann unter engen Voraussetzungen ein zeitlich begrenztes Bereitstellungsentgelt umgelegt werden – das ist aber etwas anderes als die alte Kabelpauschale.
Was passiert mit meiner Miete, wenn ich den Kabelanschluss kündige?
Nach einer wirksamen Kündigung des über den Vermieter laufenden Versorgungsvertrags entfällt der entsprechende Kostenanteil. Maßgeblich ist, dass für die Zeit ab Juli 2024 ohnehin keine Sammel-Kabelgebühr mehr über die Nebenkosten umgelegt werden darf. Prüfen Sie Ihre Abrechnung daher gezielt auf eine solche Position.
- § 2 BetrKV
- § 556 BGB
- Verbraucherzentrale: Ende des Nebenkostenprivilegs fürs Kabel-TV
- Deutscher Mieterbund: FAQ Ende des Nebenkostenprivilegs
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