Kabel-TV in den Nebenkosten: Was seit Juli 2024 gilt

Wie Sie prüfen, ob noch Kabelgebühren in Ihrer Abrechnung stehen, und das Geld zurückfordern.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20262 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Seit dem 1. Juli 2024 darf der Vermieter die Kabelgebühr nicht mehr über die Nebenkosten umlegen. Steht sie noch in Ihrer Abrechnung, beanstanden Sie die Position schriftlich innerhalb von zwölf Monaten ab Zugang.

Worauf achten Sie in der Abrechnung?

Die Kabelgebühr ist nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Gehen Sie die Abrechnung mit diesen Punkten durch.

  1. 1

    Andere Namen

    Suchen Sie nach „Kabelfernsehen“, „Breitbandanschluss“, „Multimedia“ oder „Medienversorgung“.

  2. 2

    Abrechnung 2024

    Für 2024 darf höchstens der Anteil für Januar bis Juni berechnet sein.

  3. 3

    Ab Juli 2024

    Für diese Zeit darf keine Gebühr des Kabelanbieters mehr in der Abrechnung stehen.

  4. 4

    Anlage im Haus

    Umlegen darf der Vermieter nur noch die Betriebskosten der Kabelanlage im Haus.

  5. 5

    Zugangsdatum

    Notieren Sie, an welchem Tag die Abrechnung bei Ihnen angekommen ist.

  6. 6

    Schriftlich beanstanden

    Beanstanden Sie die Position schriftlich und bitten Sie um Rückzahlung.

Warum das wichtig ist

Nach § 2 BetrKV zählt die Gebühr für einen Sammel-Kabelanschluss seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr zu den umlagefähigen Betriebskosten. Einwendungen gegen die Abrechnung müssen Sie nach § 556 Abs. 3 BGB innerhalb von zwölf Monaten ab Zugang erheben.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Darf mein Vermieter die Kabelgebühren noch über die Nebenkosten abrechnen?

Für die Zeit ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr. Für Januar bis Juni 2024 durfte er sie noch anteilig umlegen.

Bis wann muss ich eine falsche Kabel-Position beanstanden?

Innerhalb von 12 Monaten ab Zugang der Abrechnung, schriftlich und nachweisbar, am besten per Einschreiben (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Danach sind Einwendungen grundsätzlich ausgeschlossen.

Darf der Vermieter die Kabelanlage im Haus noch abrechnen?

Ja, die Betriebskosten der Kabelanlage im Haus darf er weiter umlegen. Die Gebühr des Kabelanbieters dagegen nicht mehr.

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