Darf ich bei der Wohnungsübergabe fotografieren?

Was beim Fotografieren erlaubt ist und wie die Fotos später als Beweis tragen.

BildProof RedaktionAktualisiert 30.9.20262 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Sie dürfen bei der Übergabe fotografieren, beim Einzug wie beim Auszug, denn es geht um den Zustand der Wohnung, die Sie mieten. Fotografieren Sie Räume statt Menschen, nehmen Sie keine Gespräche heimlich auf, und halten Sie beim Einzug und beim Auszug dieselben Stellen fest.

So fotografieren Sie bei der Übergabe richtig

Fotos tragen vor Gericht, wenn sie vollständig sind und klar ist, wann und wo sie entstanden sind.

  1. 1

    Offen ansagen

    Sagen Sie zu Beginn, dass Sie Fotos machen. Das vermeidet Streit am Termin.

  2. 2

    Jeden Raum

    Wände, Boden, Decke, Fenster und Türen, auch Keller, Balkon und Flur.

  3. 3

    Nah und weit

    Jede Spur einmal aus der Nähe und einmal im Überblick, damit man sie im Raum wiederfindet.

  4. 4

    Ohne Personen

    Warten Sie, bis niemand im Bild steht. Es geht um die Wohnung.

  5. 5

    Kein heimlicher Ton

    Videos der Räume ja, Gespräche nur mit Einverständnis aller.

  6. 6

    Originale behalten

    Bewahren Sie die Originaldateien auf. Ein Chat verkleinert Fotos oft.

Warum das wichtig ist

Fotos sind vor Gericht ein Beweis durch Augenschein (§ 371 ZPO), und das Gericht würdigt sie frei (§ 286 ZPO). Am meisten zeigen sie, wenn dieselben Stellen beim Einzug und beim Auszug festgehalten sind.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Kann der Vermieter mir das Fotografieren bei der Übergabe verbieten?

Ein Recht dazu gibt ihm kein Gesetz, denn es geht um den Zustand der Wohnung, die Sie mieten. Bleiben Sie freundlich, sagen Sie, dass die Fotos nur für Ihre Unterlagen sind, und bieten Sie an, sie zu teilen.

Darf ich die Übergabe filmen?

Die Räume ja. Ein Gespräch mit Ton nehmen Sie nur auf, wenn alle einverstanden sind, denn heimliche Tonaufnahmen sind strafbar (§ 201 StGB). Schalten Sie im Zweifel den Ton aus.

Reichen Handyfotos als Beweis?

Handyfotos sind ein zulässiges Beweismittel (§ 371 ZPO). Wie viel sie beweisen, hängt davon ab, ob klar ist, wann und wo sie entstanden sind, und ob es Fotos derselben Stelle vom Einzug gibt.

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Halten Sie jeden Raum fest, bevor Sie die Schlüssel bekommen oder abgeben. BildProof führt Sie durch die Wohnung und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.

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