Alle Fristen bei Ein- und Auszug
Welche Frist für Sie als Mieter wie lange läuft und ab welchem Tag.
Die meisten Fristen beginnen an einem von drei Tagen: dem Zugang Ihrer Kündigung, dem Einzug oder der Rückgabe der Wohnung. Ab der Rückgabe hat der Vermieter sechs Monate für Ersatzansprüche (§ 548 Abs. 1 BGB), die Kaution prüft er nach der Rechtsprechung meist drei bis sechs Monate.
So nutzen Sie die Tabelle
Notieren Sie drei Daten, dann können Sie jede Frist selbst ausrechnen.
- 1
Zugang der Kündigung
Es zählt der Tag, an dem die Kündigung beim Vermieter ankommt, nicht der Tag, an dem Sie sie abschicken.
- 2
Einzugstag
Ab diesem Tag laufen die zwei Wochen für die Anmeldung und für die Bestätigung des Vermieters.
- 3
Rückgabetag
Ab diesem Tag laufen die sechs Monate des Vermieters. Lassen Sie sich die Schlüsselrückgabe mit Datum quittieren.
- 4
Eingang der Abrechnung
Notieren Sie, wann die Nebenkostenabrechnung ankommt. Ab dann haben Sie zwölf Monate für Einwendungen.
- 5
Kaution
Warten Sie die Prüffrist ab und fordern Sie die Kaution dann schriftlich mit Frist zurück.
- 6
Zustand
Halten Sie den Zustand beim Einzug und am Rückgabetag fest. Darauf kommt es bei den Fristen nach dem Auszug an.
Alle Fristen auf einen Blick
Für einen unbefristeten Mietvertrag über eine Wohnung. Dauer, Beginn und die Vorschrift, aus der die Frist stammt.
| Frist | Dauer | Ab wann | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Ihre Kündigung | 3 Monate | Zugang spätestens am 3. Werktag eines Monats, Ende mit Ablauf des übernächsten Monats | § 573c Abs. 1 BGB |
| Anmeldung beim Bürgeramt | 2 Wochen | Einzug | § 17 Abs. 1 BMG |
| Wohnungsgeberbestätigung durch den Vermieter | 2 Wochen | Einzug | § 19 Abs. 1 BMG |
| Abmeldung, nur ohne neue Wohnung im Inland | 2 Wochen | Auszug | § 17 Abs. 2 BMG |
| Mängelanzeige während der Mietzeit | unverzüglich | Sobald sich der Schaden zeigt | § 536c Abs. 1 BGB |
| Nebenkostenabrechnung des Vermieters | 12 Monate | Ende des Abrechnungszeitraums | § 556 Abs. 3 BGB |
| Ihre Einwendungen gegen die Abrechnung | 12 Monate | Zugang der Abrechnung | § 556 Abs. 3 BGB |
| Ersatzansprüche des Vermieters wegen Schäden | 6 Monate | Rückgabe der Wohnung | § 548 Abs. 1 BGB |
| Ihre Ansprüche auf Aufwendungsersatz und Wegnahme | 6 Monate | Ende des Mietverhältnisses | § 548 Abs. 2 BGB |
| Prüffrist des Vermieters für die Kaution | meist 3 bis 6 Monate | Rückgabe der Wohnung | Rechtsprechung, § 551 BGB nennt keine Frist |
| Ihr Anspruch auf Rückzahlung der Kaution | 3 Jahre | Ende des Jahres, in dem er fällig wurde | §§ 195, 199 BGB |
Warum das wichtig ist
Nach § 548 Abs. 1 BGB hat der Vermieter sechs Monate ab der Rückgabe, um Ersatzansprüche durchzusetzen. Ob ein Schaden in Ihrer Mietzeit entstanden ist, entscheidet sich am Zustand beim Einzug und am Rückgabetag.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Ab wann laufen die sechs Monate nach § 548 BGB?
Ab dem Tag, an dem der Vermieter die Wohnung zurückerhält, also in der Regel mit der Rückgabe der Schlüssel. Auf den Tag, an dem der Mietvertrag endet, kommt es dafür nicht an.
Wann verjährt meine Kaution?
Ihr Anspruch auf Rückzahlung verjährt in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem er fällig wurde (§§ 195, 199 BGB). Fällig wird er, wenn die Prüffrist des Vermieters vorbei ist.
Was tun, wenn der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung nicht gibt?
Teilen Sie das der Meldebehörde unverzüglich mit (§ 19 Abs. 2 BMG). Der Vermieter muss den Einzug innerhalb von zwei Wochen bestätigen, sonst handelt er ordnungswidrig (§ 54 BMG).
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Steht Ihr Umzug fest?
Notieren Sie Einzugstag und Rückgabetag und halten Sie an beiden Tagen den Zustand jedes Raums fest. BildProof führt Sie durch die Wohnung und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.
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