Alle Fristen bei Ein- und Auszug

Welche Frist für Sie als Mieter wie lange läuft und ab welchem Tag.

BildProof RedaktionAktualisiert 30.9.20262 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Die meisten Fristen beginnen an einem von drei Tagen: dem Zugang Ihrer Kündigung, dem Einzug oder der Rückgabe der Wohnung. Ab der Rückgabe hat der Vermieter sechs Monate für Ersatzansprüche (§ 548 Abs. 1 BGB), die Kaution prüft er nach der Rechtsprechung meist drei bis sechs Monate.

So nutzen Sie die Tabelle

Notieren Sie drei Daten, dann können Sie jede Frist selbst ausrechnen.

  1. 1

    Zugang der Kündigung

    Es zählt der Tag, an dem die Kündigung beim Vermieter ankommt, nicht der Tag, an dem Sie sie abschicken.

  2. 2

    Einzugstag

    Ab diesem Tag laufen die zwei Wochen für die Anmeldung und für die Bestätigung des Vermieters.

  3. 3

    Rückgabetag

    Ab diesem Tag laufen die sechs Monate des Vermieters. Lassen Sie sich die Schlüsselrückgabe mit Datum quittieren.

  4. 4

    Eingang der Abrechnung

    Notieren Sie, wann die Nebenkostenabrechnung ankommt. Ab dann haben Sie zwölf Monate für Einwendungen.

  5. 5

    Kaution

    Warten Sie die Prüffrist ab und fordern Sie die Kaution dann schriftlich mit Frist zurück.

  6. 6

    Zustand

    Halten Sie den Zustand beim Einzug und am Rückgabetag fest. Darauf kommt es bei den Fristen nach dem Auszug an.

Alle Fristen auf einen Blick

Für einen unbefristeten Mietvertrag über eine Wohnung. Dauer, Beginn und die Vorschrift, aus der die Frist stammt.

FristDauerAb wannRechtsgrundlage
Ihre Kündigung3 MonateZugang spätestens am 3. Werktag eines Monats, Ende mit Ablauf des übernächsten Monats§ 573c Abs. 1 BGB
Anmeldung beim Bürgeramt2 WochenEinzug§ 17 Abs. 1 BMG
Wohnungsgeberbestätigung durch den Vermieter2 WochenEinzug§ 19 Abs. 1 BMG
Abmeldung, nur ohne neue Wohnung im Inland2 WochenAuszug§ 17 Abs. 2 BMG
Mängelanzeige während der MietzeitunverzüglichSobald sich der Schaden zeigt§ 536c Abs. 1 BGB
Nebenkostenabrechnung des Vermieters12 MonateEnde des Abrechnungszeitraums§ 556 Abs. 3 BGB
Ihre Einwendungen gegen die Abrechnung12 MonateZugang der Abrechnung§ 556 Abs. 3 BGB
Ersatzansprüche des Vermieters wegen Schäden6 MonateRückgabe der Wohnung§ 548 Abs. 1 BGB
Ihre Ansprüche auf Aufwendungsersatz und Wegnahme6 MonateEnde des Mietverhältnisses§ 548 Abs. 2 BGB
Prüffrist des Vermieters für die Kautionmeist 3 bis 6 MonateRückgabe der WohnungRechtsprechung, § 551 BGB nennt keine Frist
Ihr Anspruch auf Rückzahlung der Kaution3 JahreEnde des Jahres, in dem er fällig wurde§§ 195, 199 BGB

Warum das wichtig ist

Nach § 548 Abs. 1 BGB hat der Vermieter sechs Monate ab der Rückgabe, um Ersatzansprüche durchzusetzen. Ob ein Schaden in Ihrer Mietzeit entstanden ist, entscheidet sich am Zustand beim Einzug und am Rückgabetag.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ab wann laufen die sechs Monate nach § 548 BGB?

Ab dem Tag, an dem der Vermieter die Wohnung zurückerhält, also in der Regel mit der Rückgabe der Schlüssel. Auf den Tag, an dem der Mietvertrag endet, kommt es dafür nicht an.

Wann verjährt meine Kaution?

Ihr Anspruch auf Rückzahlung verjährt in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem er fällig wurde (§§ 195, 199 BGB). Fällig wird er, wenn die Prüffrist des Vermieters vorbei ist.

Was tun, wenn der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung nicht gibt?

Teilen Sie das der Meldebehörde unverzüglich mit (§ 19 Abs. 2 BMG). Der Vermieter muss den Einzug innerhalb von zwei Wochen bestätigen, sonst handelt er ordnungswidrig (§ 54 BMG).

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Steht Ihr Umzug fest?

Notieren Sie Einzugstag und Rückgabetag und halten Sie an beiden Tagen den Zustand jedes Raums fest. BildProof führt Sie durch die Wohnung und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.

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