Anmeldung nach Umzug: Frist und Unterlagen
Was Sie für die Anmeldung beim Bürgeramt brauchen und bis wann Sie sich anmelden müssen.
Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug beim Bürgeramt an. Nehmen Sie Ihren Ausweis und die Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter mit.
Was brauchen Sie für die Anmeldung?
Die Anmeldung selbst ist kurz. Knapp wird es meist nur, wenn Unterlagen oder der Termin fehlen.
- 1
Ausweis
Personalausweis oder Reisepass für den Termin beim Bürgeramt.
- 2
Wohnungsgeberbestätigung
Die schriftliche Bestätigung des Vermieters, dass Sie eingezogen sind (§ 19 BMG).
- 3
Meldeformular
Das ausgefüllte Formular zur Anmeldung an der neuen Adresse.
- 4
Termin
Buchen Sie früh, denn Termine sind oft wochenlang ausgebucht.
- 5
Frist
14 Tage ab dem tatsächlichen Einzug, nicht ab Vertragsbeginn.
- 6
Nur neue Adresse
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung nötig.
Warum das wichtig ist
Nach § 17 Abs. 1 BMG müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden. Wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro (§ 54 BMG).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung und wer stellt sie aus?
Das ist die schriftliche Bestätigung des Vermieters, dass Sie eingezogen sind. Er muss sie innerhalb von zwei Wochen ausstellen (§ 19 BMG), sonst kann das Bürgeramt die Anmeldung ablehnen.
Was passiert, wenn der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung nicht ausstellt?
Dann handelt er selbst ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro (§ 54 BMG). Sie können die Meldebehörde informieren, die dann beim Vermieter nachfasst.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Sie melden sich nur an der neuen Adresse an, eine Abmeldung an der alten Adresse ist nicht nötig.
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